Stadt Gifhorn soll Steuer auf Einwegverpackungen einführen

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat einen entsprechenden Antrag gestellt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Gifhorn. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende Januar eine Entscheidung getroffen, die auch auf die lokale Gastronomie Einfluss haben könnte. Die Erhebung einer Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder als Gericht beziehungsweise Getränk zum Mitnehmen durch Kommunen ist demnach rechtens. In der Stadt Gifhorn gibt es nun einen Antrag, so eine Steuer einzuführen.



Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat einen Antrag zur "Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Model" gestellt, der in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, des Verwaltungsausschusses sowie des Rates behandelt werden soll. Das teilt die Fraktion in einer Pressemeldung mit.

Vorschlag der Stadt selbst


Die Verpackungssteuer solle zum nächst möglichen Termin eingeführt werden. Die Grünen verweisen in der Antragsbegründung darauf, dass die Verwaltung selbst in ihrem "Bericht über die Haushaltsoptimierung der Stadt Gifhorn 2024" die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Vorbild vorgeschlagen hatte.

Mit der Einführung einer Verpackungssteuer erhoffe man sich Mehreinnahmen für den Haushalt der Stadt Gifhorn. Daneben soll mit der Einführung der Gebrauch von Mehrwegverpackungen und damit wiederum die Müllvermeidung gefördert werden.

Zahlen aus Tübingen


Anhand des Beispiels aus Tübingen, wo die Steuer seit 2022 erhoben wird und was jetzt in letzter Instanz für rechtens erklärt wurde, werden auch Zahlen genannt. Dort beträgt die Steuer für jede(n) Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung
0,50 Euro, jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung 0,50 Euro und jedes Einwegbesteck-Set 0,20 Euro.

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