Gifhorn. Ab 18 Uhr findet am heutigen Montag die Sitzung des Stadtrats Gifhorn statt. Eines der Themen, die auf der Tagesordnung stehen, ist die Festlegung von Schulbezirken für die beiden Gifhorner Realschulen.
Anlass für die Festlegung der Schulbezirke für die Realschulen sei die gestiegenen Anzahl von auswärtigen Schülerinnen und Schülern in den vergangenen Jahren. So heißt es in der Beschlussvorlage, dass im Schuljahr 2015/2016sich insgesamt 247 Schülerinnen und Schüler ( 9 Prozent der Gesamtschülerzahl) an eine städtische Schule angemeldet hätten, deren Wohnort nicht in Gifhorn liege.
Gifhorner Realschulen sind bei auswärtigen Schülern beliebt
Die Gründe für diese Entwicklung seien vielfältig. Zum einen lägendie Gründe im schulpolitischen Bereich. So würdenEltern aus der Samtgemeinde Isenbüttel gezielt die Gifhorner Realschulen auswählen, da sie die Oberschule in Calberlah ablehnen. Eltern aus dem Bereich Sassenburg, deren Kinder keinen Platz an der IGS Sassenburg erhalten hätten, würdenebenfalls vorzugsweise eine Gifhorner Realschule auswählen, um die Oberschule in Weyhausen zu umgehen und um ihren Kindern den langen Schulweg nach Weyhausen zu ersparen. Zum anderen lägen die Gründe aber auch in der gestiegenen Mobilität der Eltern und der Bereitschaft, gezielt die Schule auszuwählen, die sie für die Bedürfnisse und Interessen ihres Kindes am geeignetsten halten.
Generell lasse sich festhalten, dass die Nachfrage zu den städtischen Haupt- und Realschulen ungebrochen sei, heißt es weiter die der Beschlussvorlage.Die gezielte Anwahl der Gifhorner Sekundar-I-Schulen seiauch auf die gute pädagogische und konzeptionelle Arbeit der Schulen in den letzten Jahren zurückzuführen.
Festlegung von Schulbezirken für auswärtige Schüler
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig die Auslastung beider Gifhorner Realschulen möglichst anzugleichen, beabsichtige die Verwaltung, die Satzung der Stadt Gifhorn über die Festlegung von Schulbezirken für den Realschulbereich dahingehend anzupassen, dass in § 3 den beiden Gifhorner Realschulen feste Einzugsgebiete vorgeschrieben werden, um so eine bessere Planbarkeit und eine gleichmäßigere Verteilung der auswärtigen Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Der Dietrich-Bonhoeffer-Realschule sollenim Rahmen der Aufnahmekapazitäten dieser Schule nach Maßgabe des § 105 Absatz 1 Nr. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Samtgemeinden Isenbüttel, Wesendorf, Brome, Hankensbüttel, Boldecker Land und Meinersen zugeordnet werden. Der Fritz-Reuter-Realschule sollenim Rahmen der Aufnahmekapazitäten dieser Schule nach Maßgabe des § 105 Absatz 1 Nr. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Samtgemeinde Papenteich und die Gemeinde Sassenburg zugeordnet werden.
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