Unterkunft Ehra Lessien: So hat sich die Situation entwickelt

Seit Oktober wird die Einrichtung direkt vom Landkreis Gifhorn betrieben. Dieser sieht deutliche Verbesserungen.

Rundgang über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien. Mit dabei: Landrat Tobias Heilmann (li.), Fachbereichsleiter Andreas Fricke (2. v. li.) und Erster Kreisrat Dr. Thomas Walter (2. v. re.).
Rundgang über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien. Mit dabei: Landrat Tobias Heilmann (li.), Fachbereichsleiter Andreas Fricke (2. v. li.) und Erster Kreisrat Dr. Thomas Walter (2. v. re.). | Foto: Landkreis Gifhorn

Ehra. Der Landkreis Gifhorn betreibt seit dem 1. Oktober die Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien mit eigenem Personal. Für die Betreuung der dort untergebrachten Geflüchteten wurden Stellen geschaffen und weiteres Personal eingestellt, zum Beispiel Sozialarbeiter, eine Kraft zur Kinderbetreuung, zwei Fahrer für einen Shuttleservice und Dolmetscher. Die Bereiche Reinigung, Hausmeisterservice und Sicherheitsdienst werden durch externe Firmen sichergestellt. Eine Leitung der Unterkunft und deren Stellvertretung wird derzeit noch gesucht. Das berichtet der Landkreis Gifhorn in einer Pressemeldung.



Vorbild für den Betrieb der Unterkunft in Eigenregie seien die Gemeinschaftsunterkünfte im Gifhorner Clausmoorhof und die Gemeinschaftsunterkunft in der Samtgemeinde Meinersen. Besonders sei die Unterkunft in Gifhorn durch die kurzen Entscheidungswege innerhalb des Landkreises Gifhorn als Erfolgsmodell zu bezeichnen.

Neuorganisation der Unterkunft


In den ersten zwei Monaten des Betriebs der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien ließen sich bereits erste Erfolge verzeichnen:
- Mitte Oktober konnte die Bushaltestelle vor dem Eingang zur Unterkunft in Betrieb gehen. Die VLG fährt den Haltepunkt auf mehreren Fahrten der Linie 164 an.
- Shuttlebusse bringen alle schulpflichtigen Kinder morgens zur Bushaltestelle, damit die Kinder nicht in der Dunkelheit den Schulweg begehen müssen. Darüber hinaus sind Shuttlefahrten zu den Einkaufsmöglichkeiten in Grußendorf, Brome und Gifhorn vorhanden.
- Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Gifhorn hat die Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich des Verhaltens im Straßenverkehr sensibilisiert.

Shuttle-Bus Haltestelle auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra Lessien. Von hier aus geht es zu Einkaufsmöglichkeiten in Grußendorf, Brome und Gifhorn.
Shuttle-Bus Haltestelle auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra Lessien. Von hier aus geht es zu Einkaufsmöglichkeiten in Grußendorf, Brome und Gifhorn. Foto: Landkreis Gifhorn


Geflüchtete erhalten in Ehra-Lessien diverse Hilfsangebote, dazu zählen unter anderem Deutsch-und Integrationskurse, das Projekt VORschule für alle Kinder ab 5 Jahren zur Vorbereitung auf den regulären Schulunterricht in Deutschland, Hausaufgabenhilfe, Kinderbetreuung von 9 bis 17 Uhr für alle Kinder jeder Altersklasse durch Betreuungspersonal der Diakonie, Hilfestellungen und Fahrten bei Behördengängen, Arztbesuchen und Ähnlichem, Frauen- und Männergesprächskreise, eine wöchentliche Sprechstunde der Leistungsabteilung, Sozialarbeitersprechstunden sowie eine ärztliche Sprechstunde eines Allgemeinmediziners.

Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine


Die Geflüchteten aus der Ukraine verbleiben rund zwei bis vier Wochen in der Wohnanlage Ehra. In dieser Zeit erfolgt die Antragstellung beim Jobcenter, die Untersuchung auf Tuberkulose und die Anmeldung bei der Ausländerbehörde. Nach Abschluss dieser Verfahren erfolgt dann die Verteilung auf die Gebietseinheiten nach Verteilquote. Berücksichtigt werden bei der Verteilung unter anderem die bereits in den Gebietseinheiten untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber (nicht-Ukrainer) und die bestehende Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten.

Die Wohnanlage Ehra ist somit nicht zur dauerhaften Unterbringung ukrainischer Vertriebener geplant. Inwiefern sich dieses Verfahren zukünftig umsetzen lässt, hängt auch insbesondere von der Stärke der Zuweisungen des Landes ab. Zum Hintergrund: Seit dem Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 erfolgen für die Geflüchteten aus der Ukraine die Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts durch das Jobcenter und nicht mehr durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Landkreis Gifhorn. Damit geht auch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Unterbringung vom Landkreis Gifhorn auf die Gebietseinheiten im Landkreis Gifhorn über. Die Kreisverwaltung hatte die Unterbringung bis Ende September als freiwillige Aufgabe für die Gebietseinheiten vorübergehend weiterhin übernommen. Aufgrund der hohen Zuweisungen von geflüchteten aus der Ukraine durch das Land Niedersachsen musste die Aufgabe dann an die gesetzlich zuständigen Gebietskörperschaften abgegeben werden. Die Sicherstellung der Unterbringung für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus anderen Staaten erfolgt nach wie vor durch den Landkreis Gifhorn.

Zustrom von Geflüchteten aus aller Welt


Dem Landkreis Gifhorn wurden bis einschließlich 17. November 2022 2.991 Personen zugewiesen. Wie viele Personen in diesem Jahr dem Landkreis noch zugewiesen werden, kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Ob es sich hierbei um Vertriebene aus der Ukraine oder um Flüchtlinge handelt, die sich noch im Asylverfahren befinden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Der Landkreis Gifhorn kann hierauf keinen Einfluss nehmen.


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