Urlaub, Handel und Gastronomie: Diese Lockerungen gelten ab Montag

Die Niedersächsische Landesregierung kündigt eine neue Corona-Verordnung an. Erleichterungen sind allerdings nur in Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100 möglich.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Hannover. Ab Montag soll es in Niedersachsen einige Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Handel, Freizeit und Tourismus geben - zumindest in den Kommunen mit einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von unter 100. Das teilten Ministerpräsident Stephan Weil, Gesundheitsministerin Daniela Behrens, Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann in einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag mit.


Geregelt werden die Lockerungen in einer neuen Corona-Verordnung, die am 10. Mai in Kraft treten soll. Demnach wird der Handel in den Kommunen, in denen der Inzidenz-Wert stabil unter 100 liegt (fünf Tage in Folge), wieder öffnen. Terminvereinbarungen sind dann nicht mehr nötig. Allerdings muss ein fundierter negativer Test vorgelegt werden (ein Selbsttest reicht nicht). Auch ist der Zugang auf einen Kunden auf 20 Quadratmeter beschränkt. Zudem sollen die Daten der Kunden erfasst werden.

Gastronomie öffnet in Etappen


Auch die Außengastronomie soll am Montag unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes öffnen. Eine Sperrstunde ist für 23 Uhr vorgesehen. Auch hier wird ein negativer Test benötigt. Zwei Wochen später soll dann die Innengastronomie folgen. Hier ist die Kapazität auf 50 Prozent beschränkt und es ist eine Kontaktnachverfolgung vorgesehen. Auch dies gilt nicht in den Hochinzidenzkommunen.

Auch der Tourismus kann in der kommenden Woche starten. Allerdings können zunächst nur Personen beherbergt werden, die auch ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Bernd Althusmann stellte eine Ausweitung in etwa drei Wochen in Aussicht. Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder Campingplätze haben eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent. Gäste müssen täglich einen negativen Test vorlegen. Bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen gibt es eine Zwangspause von einem Tag zwischen zwei Belegungen.

Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen


Öffnen können auch Freizeiteinrichtungen mit einer Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent. Auch kulturelle Veranstaltungen im Freien mit Sitzplatzpflicht soll es wieder geben. Zudem gibt es zum Sport im Freien weitere Lockerungen: Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) können im Freien auch wieder Kontaktsport mit bis zu 30 Personen betreiben. Bei Erwachsenen ist nur kontaktloser Sport und mit Testpflicht möglich.


Was im Bereich Schulen und Kitas ab Montag gelten soll, lesen Sie hier. Die Corona-Verordnung wird derzeit noch erarbeitet und soll spätestens am Sonntag veröffentlicht werden.


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