Urteil gefallen: Kinderpornografie-Fall endet mit Bewährungsstrafe

Ein Mann aus dem Landkreis war wegen des Besitzes und des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte angeklagt.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Gifhorn. Ein Mann (35) musste sich vor dem Amtsgericht Gifhorn wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten verantworten. Ihm wurde außerdem vorgeworfen, diese auch über einen Messengerdienst verbreitet zu haben. Nun ist ein Urteil gefallen.



Wie das Amtsgericht Gifhorn auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, waren final noch 25 Taten im Zeitraum August 2020 bis November 2022 angeklagt, bei denen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und der Besitz jugendpornografischer Inhalte Gegenstand waren. Bei Durchsuchungen der Wohnanschrift des Angeklagten seien insgesamt 515 kinderpornografische Dateien mit teils sexuellen Handlungen von, an und vor Kindern sowie 171 jugendpornografische Dateien mit sexuellen Handlungen von, an oder vor Jungen und Mädchen sichergestellt worden. Einzelne Dateien habe der Angeklagte über den Messenger Telegram auch an andere Nutzer übermittelt.

Angeklagter geständig


Der Angeklagte sei bisher nicht vorbestraft gewesen und habe die Taten vollständig über seinen Verteidiger eingeräumt. Er habe erklärt, dass die Ursache seiner Handlungen eine Sucht sei – diesbezüglich habe er sich zu einer stationären Therapie bereiterklärt. Der Strafrichter verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, als Bewährungsauflage muss der Verurteilte eine Geldstrafe leisten.

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