Gifhorn/Isenbüttel. In diesem Jahr gilt an Himmelfahrt auf den Schlosswiesen und am Tankumsee nicht nur ein Verbot von Glasflaschen, der Konsum von Alkohol wird dort generell untersagt. Das teilen Stadt, Landkreis und Polizeiinspektion Gifhorn in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Die Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Jahr darum gebeten, auf den Schlosswiesen sowie rund um den Tankumsee zum sogenannten Vatertag das gesamte Gebiet ausschließlich für Spaziergänge zu nutzen, heißt es in der Pressemitteilung. Auch wenn die Infektionszahlen derzeit niedrig sind, sei es besonders wichtig, dass alle Bürger eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass dies so bleibe. Die üblichen Bollerwagentouren seien in diesem Jahr nicht möglich. Um eine friedliche Atmosphäre gewährleisten zu können und um Alkoholexzessen sowie körperlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, setzten die jeweiligen Verantwortlichen bei der Stadt- und Kreisverwaltung, der Polizei sowie dem Aller-Ohre-Verband auf ein seit Jahren bewährtes Konzept und dessen Erweiterung um die neuen Bedingungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus.
Absolutes Glasflaschenverbot
Für die Veranstaltungsbereiche der Schlosswiesen und des Tankumsees gelten wie in den Vorjahren auch ein absolutes Glasflaschenverbot. Zusätzlich ist in diesem Jahr das Mitführen von alkoholischen Getränken jeder Art und deren Verzehr auf den Flächen rund um den Schlosssee und den Tankumsee untersagt. Das Verbot gilt bereits ab Mittwoch, 12 Uhr bis zum Freitag, 12 Uhr. Auch Picknick, Grillen und offenes Feuer ist auf den genannten Flächen nicht erlaubt.
Die Polizeiinspektion Gifhorn hat sich personell für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Hausrechtes rund um diese Gebiete mit einer entsprechenden Anzahl von Einsatzkräften aufgestellt. Sollten Besucher dennoch Glasflaschen oder alkoholische Getränke mit sich führen, so werden die entsprechenden Personen aufgefordert, den Bereich sofort zu verlassen.
Bußgelder von bis zu 400 Euro
Bei Verstößen gegen die Verbote wird die Polizeiinspektion Gifhorn auch in diesem Jahr konsequent einschreiten. Zusätzlich werden Bußgeldverfahren beim Verstoß gegen die Auflagen des Infektionsschutzgesetzes eingeleitet. Das kann unter Umständen teuer werden. Bei der Missachtung des Gebots der Reduzierung von physischen Kontakten können Bußgelder pro Person bis zu einer Summe von 400 Euro erhoben werden.
mehr News aus Gifhorn