Landkreis Gifhorn. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar müssen Schulen und Kitas ab Montag weitestgehend geschlossen bleiben. Wo und in welcher Form Unterricht stattfinden kann und wie die Notbetreuung im Landkreis Gifhorn geregelt ist, geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.
Regelungen für Schulen
Für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Gifhorn bedeutet die Verordnung folgendes: Grundsätzlich soll der Unterricht im Homeschooling erfolgen. Eine Ausnahme gibt es für schriftliche Arbeiten. Außerdem können Ausnahmen für die 9. und 10. Jahrgänge sowie die Sekundarstufe 2 gemacht werden, sofern Abschlussprüfungen anstehen. Für die Jahrgänge 1 bis 4 sowie für Förderschulen ist eine Rückkehr zum Präsenzunterricht am 18. Januar geplant. Dieser Unterricht findet dann allerdings in geteilten Lerngruppen mit maximal 16 Personen statt. Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer müssen eine Mund-Nase-Bedeckung in besonders gekennzeichneten Bereichen außerhalb der Klassenräume tragen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt in Klassenräumen, sofern der Sitzplatz nicht eingenommen oder der Abstand nicht gewahrt ist.
Um das Homeschooling im Landkreis Gifhorn bestmöglich umzusetzen, nutzen die Landkreis- Schulen in der Regel die Plattformen I-Serv und die Bildungscloud, um mit den Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren. Über beide Systeme können sie mittels der Anwendung „Big Blue Button“ teilweise über Microsoft Teams Videokonferenzen durchführen. Die aus dem Sofortausstattungsprogramm beschafften Endgeräte stehen zum Einsatz beziehungsweise zur Ausleihe an bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die kein Internet oder keine Möglichkeit des Homeschoolings haben, können die in den Schulen verfügbare Hardware zur Teilnahme an Videokonferenzen nutzen oder um analog Aufgaben zu erledigen. Zudem wurde über das Sofortausstattungsprogramm technisches Zubehör für Online-Lehrangebote beschafft (zum Beispiel Headsets, Kameras, Stative).
Regelungen für Kindertageseinrichtungen
Ähnlich verhält es sich mit Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten. Diese Einrichtungen bleiben bis zum 31. Januar geschlossen. Trotzdem wird auch im Landkreis Gifhorn für eine Notbetreuung in Kleingruppen gesorgt. Dafür hat der Landkreis Gifhorn Handlungsempfehlungen vorbereitet, die auf der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen basieren und nach denen die Einrichtungsleitungen entscheiden können, welche Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Die maximale Gruppengröße wird seitens des Landes Niedersachsen vorgegeben. Demnach dürfen in Krippengruppen maximal acht Kinder betreut werden, in Kitas 13 Kinder, im Hort zehn Kinder pro Gruppe und in der Kindertagespflege fünf Kinder. Die Handlungsempfehlungen und die Anträge auf Notbetreuung sind auf der Internetseite des Landkreises abrufbar.
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