Vorgetäuschte Impfungen: Anklage gegen Gifhorner Ärzte erhoben

Statt Impfstoff gegen Mumps und Masern gab es Kochsalzlösung.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Vor gut einem Jahr waren zwei Ärzte aus dem Landkreis Gifhorn ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Sie sollen Betrug im Zusammenhang mit Impfungen und Impfpässen im großen Stil begangen haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen einen 64-jährigen Arzt und eine 58-jährige Ärztin erhoben.



Die Ermittlungsbehörden waren damals durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam gemacht geworden. Im Rahmen einer Durchsuchung konnten dann umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die schlussendlich zu dem Tatverdacht führten.

Körperverletzung und Betrug


Dem 64-jährigen Arzt werde laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Körperverletzung in 34 Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 85 Fällen sowie gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen zur Last gelegt. Der 58-jährigen Ärztin wird gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen, Körperverletzung in zwei Fällen und das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 3 Fällen vorgeworfen.

Kochsalzlösung statt Serum


Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der 64-jährige Angeschuldigte im Zeitraum von Ende Januar 2020 bis Ende September 2021 in 34 Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft haben. Stattdessen soll er lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben, wodurch die Kinder unnötige Schmerzen erlitten haben sollen. Blutuntersuchungen der vermeintlich geimpften Personen hätten dann ergeben, dass keine Antikörper vorhanden waren. Der Ärztin werden zwei entsprechende Taten vorgeworfen.

Impfungen trotzdem abrechnet


Zudem soll der Angeschuldigte in 85 Fällen eine entsprechende Impfung in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben. Die angeschuldigte Ärztin soll drei entsprechende falsche Impfungen bescheinigt haben. In sechs Fällen sollen durch die Angeschuldigten gemeinschaftlich ärztliche Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden sein, die tatsächlich nie erbracht wurden. Dadurch soll ein Schaden von 3031,91 Euro entstanden sein.

Gegen den 64-jährigen Angeschuldigten erging am 10. März Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der Angeschuldigte hat sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Die 58-jährige Ärztin hat die Vorwürfe von sich gewiesen.


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