Gifhorn. Im Dezember letzten Jahres platzte die Bombe. Die Betreiber des Mühlenmuseums hatten einen Insolvenzantrag gestellt. Seitdem wird um die Zukunft der Gifhorner Touristenattraktion gekämpft. Sogar ein regelmäßig tagender politischer Ausschuss zu diesem Thema wurde eingerichtet. Dieser tagte am Mittwoch zum zweiten Mal. Hier erstattet auch der zuständige Insolvenzverwalter Prof. Dr. Volker Römermann Bericht. regionalHeute.de sprach mit ihm über die wichtigsten Punkte.
Die gute Nachricht zuerst: Der Betrieb des Museums geht vorläufig weiter. "Der Businessplan wurde als plausibel und realistisch bewertet. Die Prognose sieht aktuell eine liquide Fortführung bis mindestens November 2026 vor.", so Römermann. Dem Datum solle man aber nicht zu viel Bedeutung beimessen. Es bedeute nicht, dass dann Schluss sei. Der Plan werde fortlaufend weitergeschrieben
Zu viel Personal?
Voraussetzung für den Businessplan war aber offenbar ein personeller Aderlass. Die Zahl der Vollzeitkräfte wurde von 34 auf 21 reduziert, berichtete der Geschäftsführer der V&T Int. Mühlenmuseum GmbH, Dr. Kifle Tondo, in der Sitzung. Und einen festen Bestand von rund 70 Aushilfen gibt es auch nicht mehr. "Aushilfen sollen nur noch nach Bedarf eingesetzt werden", so Dr. Volker Römermann. Zu viel Personal - vor allem in der Nebensaison - sei eine der Hauptursachen für die finanzielle Schieflage gewesen.
Nicht alle ehemaligen Mitarbeiter haben sich mit der ausgesprochenen Kündigung abgefunden. Es seien drei oder vier Kündigungsschutzklagen eingereicht worden, berichtet der Insolvenzverwalter.
Was ist mit den Gläubigern?
Zur Einleitung des Verfahrens teilt Römermann mit, dass die Zahlungsunfähigkeit eindeutig gewesen, die Insolvenz somit gerechtfertigt sei. Doch was ist mit den Gläubigern? "Bisher wurden nur Forderungen im fünfstelligen Euro-Bereich angemeldet – weitere Anmeldungen sind zu erwarten, da die Frist zur Forderungsanmeldung erst am 7. Mai 2026 endet", so Dr. Volker Römermann. Inwieweit die Gläubiger bedient werden können, könne man daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Am 27. Mai sei ein Prüftermin am Amtsgericht Gifhorn angesetzt. Dann wisse man mehr.

