Gifhorn. Am Nachmittag des heutigen Dienstags ist bei der Kreisverwaltung ein Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums eingegangen. In diesem wird der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass der ehemalige Bundeswehrstandort in Ehra-Lessien für eine mögliche künftige Nutzung der Bundeswehr geeignet erscheint. Darüber informiert der Landkreis Gifhorn in einer Pressemeldung.
Darüber hinaus darf somit die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine Liegenschaften dieser Art bis zur endgültigen Prüfung mehr veräußern. Außerdem werden alle Verwertungsbemühungen der im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaft durch die BImA ausgesetzt.
Landkreis hat eigene Pläne
Der Landkreis Gifhorn hatte in der Vergangenheit bereits Gespräche mit der BImA und auch der Landesaufnahmebehörde (LAB) zum möglichen Erwerb der Liegenschaft geführt. Ziel des Landkreises Gifhorn sei nach wie vor die Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen des Unterbringungskonzeptes des Landkreises Gifhorn und im Rahmen eines Zukunftskonzeptes die mögliche Inanspruchnahme der derzeit nicht genutzten Gebäude als Evakuierungskapazitäten für den Katastrophenschutz.
Dieses Konzept wurde bereits eng mit der Gemeinde Ehra-Lessien abgestimmt und mit der BImA und mit dem Niedersächsischen Innenministerium besprochen und vorgestellt. Die Gespräche waren jedoch noch nicht abschließend und führten noch zu keinem Ergebnis.
Die aktuelle Nutzung
Die Kreisverwaltung nutzt die Liegenschaft seit 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen. Aktuell sind in der Wohnanlage Ehra-Lessien 242 Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht. Darüber hinaus befinden sich temporär 89 Vertriebene aus der Ukraine in der Liegenschaft. Neben dem Gifhorner Clausmoorhof ist die Wohnanlage in Ehra-Lessien die größte Wohnanlage und somit ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Unterbringungskonzeptes. Zwischen dem Landkreis Gifhorn und der LAB besteht ein Untermietvertrag zur Nutzung. Nach dem Rückzug der LAB war beabsichtigt, dass der Landkreis Gifhorn Hauptmieter wird.
Was die Prüfung der Liegenschaft durch das Bundesverteidigungsministerium nun im Einzelnen für den Landkreis Gifhorn bedeutet, muss nun in Gesprächen mit der BImA und dem Bundesverteidigungsministerium geklärt werden.

