Gifhorn. Die Gesamtzahl der im Landkreis Gifhorn lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist vom 31. Dezember 2017 bis zum 1. Mai 2018 von 11.108 auf inzwischen 11.390 Personen angestiegen. Dies berichtet der Landkreis Gifhorn.
Demnach leben im Landkreis Gifhorn derzeit 1.174 Personen mit einem Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Davon befinden sich 896 Personen im laufenden Asylverfahren (Gestattung), 276 Personen sind vollziehbar zur Ausreise verpflichtet und verfügen über eine Duldung. Zwei Personen verfügen über eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis und sind anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In den ersten beiden Monaten wurden 14 Personen der subsidiäre Schutz und 54 Personen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Vier Personen haben die Asylanerkennung erhalten.
420 Aufnahmen müssen noch folgen
Die noch bestehende Aufnahmeverpflichtung beträgt für den Landkreis Gifhorn rund 420 Personen. Die Verpflichtung zur Erfüllung der Aufnahmequote wurde zwischenzeitlich vom Innenministerium bis Ende Juni 2018 verlängert. Nach Auskunft der Landesaufnahmebehörde ist auch weiterhin mit der Verteilung von neu aufzunehmenden Personen für den Landkreis Gifhorn bis zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung zu rechnen. Aktuell werden monatlich verbindlich rund 45 Personen neu zugewiesen. In 2018 sind mit rund 25 Prozent die meisten neu zugewiesenen Personen aus Georgien gekommen.
Die Entwicklung der Zahlen wird insbesondere unter Berücksichtigung des Unterbringungskonzeptes genau beobachtet. Im Rahmen der Fortschreibung des Unterbringungskonzepts wurde im August 2017 die Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft Meinersen beschlossen. Die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Meinersen werden überwiegend im Einzugsbereich der Samtgemeinde Meinersen dezentral untergebracht.
In 2018 haben bis Ende April insgesamt 30 Personen Deutschland wieder verlassen - vier Abschiebungen, 19 freiwillige Ausreisen und sieben Dublin-Überstellungen.
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