Goldener Oktober: Das ändert sich im neuen Monat

Neben einigen anderen Neuerungen wird die elektronische Patientenakte verpflichtend.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Sabine Pölzl

Region. Der September hat sich eher durchwachsen gezeigt, dafür aber mit viel Sonnenschein verabschiedet. Mit dem beginnenden neuen Monat gibt es wieder einige Neuregelungen und Änderungen. Was die Menschen im - hoffentlich - goldenen Oktober erwartet, hat regionalHeute.de zusammengefasst.



Gartenbesitzer, die vor dem nahenden Winter nochmal gründlich aufräumen wollen, können das ab dem 1. Oktober tun. Ab diesem Tag sind Radikalschnitte an Hecken und Büschen wieder erlaubt. Gemäß Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes sind solche Schnitte vom 1. März bis zum 30. September verboten. Grund hierfür ist der Schutz brütender Vögel und ihrer Nester. Form- und Pflegeschnitte dürfen allerdings auch während dieser Zeit vorgenommen werden.

Wärmepumpenprivileg endet


Mit dem neuen Monat endet auch das sogenannte Wärmepumpenprivileg. Heizkosten müssen generell verbrauchsabhängig abgerechnet werden – eine Ausnahme gab es bislang für Wärmepumpen, die als zentrale Anlagen in Mehrfamilienhäusern verbaut sind. Bis zum 1. Oktober vergangenen Jahres war die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht verpflichtend, seither galt eine Übergangsfrist, die nun endet. Nun müssen alle Anlagen mit einem geeigneten Zähler ausgestattet sein – so soll eine verbrauchsabhängige und damit gerechtere Ermittlung und Abrechnung ermöglicht werden.

Eine Stunde mehr Schlaf


In der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober ist es wieder soweit: Die Zeitumstellung steht bevor. Die Sommerzeit endet und es gilt wieder die eigentliche Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Für die Menschen bedeutet das eine Stunde mehr Schlaf: Um 3 Uhr am Sonntagmorgen werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Zwar wird seit Jahren über ein Ende der Zeitumstellung diskutiert, auf EU-Ebene konnte jedoch noch keine Einigung darüber erzielt werden.

Gute Nachrichten für Bankkunden


Auch Bankkunden können sich freuen: Ab dem 9. Oktober dürfen Banken keine Extra-Gebühren für Echtzeit-Überweisungen mehr verlangen. Dies gilt allerdings nur für Überweisungen in Euro und nicht für Fremdwährungen. Zudem müssen Banken und Sparkassen ab diesem Datum vor Ausführung einer Überweisung Name und IBAN des Empfängers miteinander abgleichen. Fehlerhafte Überweisungen, aber auch Betrugsversuche sollen so verhindert werden.

Patientenakte wird Pflicht


Viele Versicherte nutzen sie bereits – die elektronische Patientenakte (ePa). Bis Mitte Februar wurde sie von den Krankenkassen eingerichtet. Nun wird die Nutzung für Ärzte und andere Leistungsträger verpflichtend: Ab Oktober müssen Behandlungen, Diagnosen und Medikamente von ihnen in der ePa hinterlegt werden. Für Patienten bleibt die Nutzung auch weiterhin freiwillig. Versicherte, die nicht möchten, dass eine ePa für sie angelegt wird, können jederzeit bei ihrer zuständigen Krankenkasse widersprechen.