Braunlage. Am morgigen Freitag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht die Verhandlung gegen einen 67-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. Dies teilt das Landgericht in einer Pressevorschau mit.
Ihm wird vorgeworfen am 11. September 2017 seiner Ex-Freundin zu ihrer Wohnung gefolgt zu sein, obwohl diese damit nicht einverstanden gewesen sei. Anschließend habe er ihr mitgeteilt, dass er den Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung befand "platt machen" wolle. Die Ex-Freundin habe daraufhin die Wohnung erst betreten, nachdem der 67-Jährige das Haus vermeintlich verlassen hatte.Tatsächlich habe sich der Angeklagte jedoch noch vor dem Haus aufgehalten und habe durch das Wohnzimmerfenster der Wohnung eine Steinplatte mit einem Ausmaß von 10 mal 10 Zentimetern geworfen. Dabei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die beiden sich dort aufhalten könnten. Daraufhin habe die Polizei ihm einen Platzverweis erteilt.
Bei einem erneuten Besuch an der Wohnung soll der Angeklagte aus Eifersucht drei Gehwegplatten von einer Größe von jeweils 30 mal 30 Zentimetern durch das Wohnzimmerfenster geschmissen haben. Dabei schlugen die Platten neben dem Mann, der sich zu dieser Zeit in der Wohnung befand, ein.Auch hier sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass die Personen durch die Gehwegplatten beziehungsweise die Glassplitter verletzt werden könnten.
Ex-Freundin kehrte zurück
Nach diesen beiden Vorfällen habe der Angeklagte der Ex-Freundin verschiedene SMS-Nachrichten mit Drohungen geschickt, unter anderem auch die Drohung, sich selbst umzubringen. Dieses habe die sie dazu veranlasst, in die Wohnung des Angeklagten zurückzukehren.
Am 15. September 2017 habe der Angeklagte mit der Ex-Freundin einen weiteren Zeugen in dessen Wohnung besucht und dort hätten die drei gemeinsam Alkohol getrunken. Anschließend sei der Angeklagte mit der Zeugin wieder in seine Wohnung zurückgekehrt. Nach weiterem Getränkekonsum und einer Unterhaltung sei der Angeklagte in die Küche gegangen und mit einer Schere zurückgekommen. Mit den Worten „er werde sie umbringen“, habe er mit der Schere auf die Frau eingestochen und sie an der linken Brustseite verletzt. Im Zuge der Auseinandersetzung sei es der Frau gelungen, dem Mann die Schere abzunehmen. Der Angeklagte sei erneut in die Küche gegangen und mit einem Brotmesser in der Hand zurückgekommen, um die Zeugin zu töten. Die Angriffe des Angeklagten mit dem Brotmesser habe die Frau größtenteils abwenden können, jedoch leichte Schnittverletzungen an der Hand erlitten. Schließlich habe der Angeklagte ein spitzes Küchenmesser hervorgeholt. Als der Angeklagte auf sie zugekommen sei, sei es der Zeugin gelungen, auszuweichen. Durch einen Tritt vor die Brust sei der Angeklagte zu Boden gefallen und die Zeugin habe in eine andere Wohnung flüchten können. Anschließend habe der 67-Jährige versucht, der Zeugin zu folgen und ihr gedroht, sie zu töten. Er habe zur Tatzeit einen Blutalkoholgehalt von 1,69 Promille im Blut gehabt.
Mehrmals Baseballschläger geschlagen
Am 9. Februar 2019 habe der Angeklagte einen Mann in dessen Wohnung ohne rechtfertigenden Grund mehrmals mit einem Baseballschläger geschlagen. Außerdem soll er den Mann mit heißem Wasser aus einem Wasserkocher überschüttet haben. Infolgedessen hat dieser Schmerzen, Verbrennungen sowie einen Bruch des rechten Arms, zweier Rippen und des Schlüsselbeins erlitten und musste ins Krankenhaus. Am Abend des 26. Juni 2019 soll der Angeklagte den Mann erneut in dessen Wohnung aufgesucht und ihm mit einer Schnapsflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dadurch hat der Mann eine Platzwunde und Schmerzen erlitten.
Die Verhandlung wird am 4., 7. und 18. November fortgesetzt.
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