Goslar. Nach einer Pressemitteilung der Stadt Goslar bleibt Feuerwerk auch zum Jahreswechsel in der Altstadt tabu. Das Verbot gilt auch an Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen in Ortsteilen.
Wo gilt das Verbot?
Zum Schutz der historischen Altstadt gilt auch in diesem Jahr ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse zwei, wie Feuerwerkskörper, Raketen und Knallkörper. Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Claustorwall, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt.
Die Stadt Goslar bittet alle Goslarer und Gäste um Beachtung des Verbots und erinnert an das Feuer, das in der Silvesternacht 2006/07 durch einen Knallkörper ausgelöst wurde und im Bereich der Breiten Straße/Hagenwinkel wütete. Insbesondere in den Grenzbereichen der Verbotszone am Nonnenweg, Claustorwall, Frankenberger Teich und am Breiten Tor wird um Rücksichtnahme gebeten. Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 Absatz 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.
Die Polizei wird kontrollieren
Die Polizei wird in der Silvesternacht die Einhaltung des Verbotes kontrollieren. Wer trotz des Verbots zündelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der gesamte Wortlaut des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper ist auf der Internetseite www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/bekanntmachungen sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Bürger-Büro, Charley-Jacob-Straße 3, nachzulesen.
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