Goslar. Die AfD-Fraktion brachte erst vor ein paar Tagen einen Dringlichkeitsantrag für die Kreistagssitzung am heutigen Montag ein. Die Resolution "Demokratische Grundwerte bewahren - politisch motivierte Gewalt verurteilen!" sollte auf eine mögliche Diskriminierung der Partei hinweisen. Die Mehrheit des Kreistages erkannte diese Dringlichkeit nicht an.
Erst kürzlich verbreitete die AfD in Goslar eine Pressemitteilung, die auf politisch motivierte Gewalt gegenüber Politikern (insbesondere aus den eigenen Reihen) aufmerksam machen sollte (regionalHeute.de berichtete).
Passend dazu reichte die Fraktion einen Antrag mit Dringlichkeitsvermerk in den Kreistag ein. Darin wurde dieVerabschiedung folgender Resolution gefordert:
"Der Kreistag des Landkreises Goslar verurteilt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung und lehnt darüber hinaus auch jede andere Form illegaler Gewaltausübung ab. Politisch motivierte Straftaten sind eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist daher erforderlich, dass alle demokratischen Kräfte zusammenstehen, demokratische Grundwerte und die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit verteidigen. Jeder, der politisch motivierte Gewalt von links oder rechts ausübt, fördert, begünstigt oder verharmlost, verlässt den demokratischen Grundkonsens unseres Staates. Es muss unser aller Ziel sein, eine freie und offene Gesellschaft zu bewahren, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und sich gegen jede Form von Extremismus und Gewalt einzusetzen."
Anlass gaben zwei Fälle, bei denen es zu einer Schädigung von Gastwirten kam, da sie der AfD eine Versammlung ermöglichten (am 30. Mai und am 12. Juni). Die Dringlichkeit bestehe nun, weil die Fälle "erst kürzlich bekannt geworden seien", der Bundestagswahlkampf unmittelbar bevorstehe und der nächste Kreistag erst Ende August erneut eine Sitzung abhalten würde.
Die deutliche Mehrheit des Kreistages (alle außer der AfD-Fraktion) konnte bei einer anschließenden Abstimmung allerdings keine wirkliche Dringlichkeit erkennen und stimmte gegen die Anerkennung einer Dringlichkeit. Damit muss der Resolutions-Antrag nun bis zur nächsten Sitzung am 28. August warten.
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