AfD sorgt sich um Innere Sicherheit im Landkreis Goslar


Dr. Tyge Claussen richtete seine Fragen an den Landrat. Foto: AfD Goslar
Dr. Tyge Claussen richtete seine Fragen an den Landrat. Foto: AfD Goslar

Goslar. Unsere Redaktion erreichte heute eine Anfrage von Dr. Tyge Claussen, Fraktionsvorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion, an Landrat Thomas Brych, in der es sich um die "Innere Sicherheit", die Flüchtlingszunahme und Integrationskurse dreht. regionalHeute.de veröffentlicht diese ungekürzt und unkommentiert.


Anfrage gemäß GO § 20 für die nächste Kreistagssitzung

Sehr geehrter Herr Landrat Brych,

folgende Fragen betreffen alle dem Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge, also nicht nur diejenigen, die im Integrationszentrum wohnen oder gewohnt haben. Bitte die Fragen - soweit zutreffend und möglich - differenziert nach erwachsenen und minderjährigen Muslimen, nach muslimischen Frauen und Männern, sowie nach muslimischen Flüchtlingen mit guter und schlechter Bleiberechtsperspektive beantworten. Bitte in der Beantwortung auch die Begründungen und Erläuterungen der Fragen berücksichtigen.

1) Warum findet der besonders für muslimische Flüchtlinge wichtige Integrationskurs „Interkulturelles Zusammenleben“ bisher nicht statt? Und wie hoch ist und war jeweils die Teilnahme aller zugewiesenen Flüchtlinge (in Prozent und absoluten Zahlen) an den im Integrationszentrum und gegebenenfalls andernorts angebotenen verschiedenen Integrationskursen „öffentliches Leben“ , „Alltag in Deutschland“ und „ambulante Hilfe begleitende Praxiskurse“ und wie lange hatte deren Teilnahme an einem genannten Kurs gedauert? Werden Deutschkurse noch angeboten?

Dazu lassen sich in den regelmäßigen Flüchtlings-Situationsberichten mit dem Aktenzeichen 5.2 des Landkreises keine Aussagen finden; auch nicht zur Frage, ob der Landkreis Goslar nicht nur im Integrationszentrum, sondern auch andernorts diese Integrationskurse anbietet oder angeboten hat. Angesichts des hohen Anteils der Analphabeten unter den Flüchtlingen von bis zu 40 Prozent (Quelle: Rede von Landrat Brych zur Flüchtlingssituation im Kreistag am 19.9.2016) wäre zumindest eine hohe Beteiligung an den Sprachkursen sowie eine niedrige Abbrecherquote wünschenswert.

2) Welchen präventiven Beitrag leistet beziehungsweise sollte der Landkreis Goslar zum Schutz unserer Bevölkerung vor radikalen Muslimen, die unter Berufung auf das islamische Recht (Scharia) und den Koran menschenverachtende Gewalttaten und Terroranschlägen begehen, leisten?

Islamistischer Extremismus weiter eine riesige Herausforderung


Keine andere Religion stiftet soviel gesellschaftliche Spaltung und Unfrieden in der Bevölkerung wie der Islam. Und in Niedersachsen steigt die Zahl der Islamisten. Laut Innenminister Boris Pistorius ist der islamistische Extremismus weiter eine riesige Herausforderung (Quelle: GZ vom 7.6.17). Diese Herausforderung gilt natürlich auch für den Landkreis Goslar. Der Landkreis sollte dementsprechend bei der Beantwortung dieser Frage erkennen lassen, dass er seine Integrationsbemühungen, z. B. in Form von Integrationskursen, Volkshochschulkursen und Schulunterricht, einer dringenden Überprüfung unterziehen will. Denn zur Vorbeugung und Bekämpfung des islamischen Extremismus, insbesondere seiner salafistischen und dschihadistischen Ideologie, reicht es nicht aus, den muslimischen Flüchtlingen nur Grundkurse zur Alltagstauglichkeit, und das auch nur im Integrationszentrum sowie auch nur auf freiwilliger Basis, anzubieten.

Stattdessen sind bestimmte verpflichtende Spezialkurse oder Seminare über das Spannungsverhältnis zwischen Koran und Grundgesetz anzubieten, und zwar allen dem Landkreis zugewiesenen erwachsenen und schulfähigen Muslimen. Darin haben sie sich mit den konfliktträchtigen Gegensätzen zwischen den verfassungswidrigen Koransuren und -versen und Vorschriften des islamischen Rechts (Scharia) einerseits und unseren Grundrechten als Fundament des gesellschaftlichen Zusammenlebens andererseits auseinanderzusetzen. Dies habe beispielhaft und konkret anhand geschehener Terroranschläge und der Persönlichkeits-Entwicklung zu „Gotteskriegern“ zu erfolgen. Ebenfalls sollten Fallbeispiele von Ehrenmorden sowie der nach islamischen Recht erlaubten Kinderehen, Erniedrigungen von Frauen, wie alltägliche Demütigungen, Ausgehverbote, Prügelstrafen und andere an mittelalterliche Folter und Hinrichtungen erinnernde Gewalttaten Unterweisungs-Stoff des Spezialkurses sein. (Vergleiche die Antwort des Landrates vom 19.5.17 auf Anfrage Nr. XII/183 der Bürgerliste, die Flüchtlings-Situationsberichte des Landkreises Goslar, Präsentation über die Info-Veranstaltung im Integrationszentrum am 28.3.17, Internet-Berichte des Landkreises Goslar). Auch ist den Muslimen klar zu machen, dass das integrationshinderliche, islamrechtliche Verbot, sich fremden Gesetzen, also auch unserem Grundgesetz, zu unterwerfen (Quelle: Wikipedia), hierzulande selbstverständlich rechtswidrig ist.

Zahl arbeitsloser Flüchtlinge nimmt zu


3) Die neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit offenbart, dass die Zahl arbeitsloser Flüchtlinge zunimmt. Die Zahl der Flüchtlinge, die ins reguläre Sozialsystem aufsteigen und Hartz IV beziehen, nimmt rapide zu (Quelle: GZ vom 3.6.17 „500 000 Syrer bekommen Hartz IV“). In wie weit betrifft diese neue Arbeitsmarkt-Entwicklung den Landkreis Goslar, und wie will er sich dieser Herausforderung mit welchen Maßnahmen und finanziell stellen?

Der Leistungsanspruch nach dem AsylblG endet im Fall der Flüchtlingsanerkennung durch das Bamf. In der Regel folgt dann ein Leistungsanspruch nach dem SGB II bei den Jobcentern (Quelle: Haushaltsrede LR Brych im Kreistag am 16.1.2017).



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