Braunschweig. Ein langer Prozess nahm ein jähes Ende. Während der Betrugsprozess gegen einen 55-jährigen Mann vor dem Landgericht Braunschweig wieder aufgenommen wurde, lag dieser bereits tot in seiner Wohnung.
In dem Fall ging es um eine Anstiftung zu Unterschlagung von Geldern im Ferienpark Glockenberg in Altenau. Es ging um eine Veruntreuung von mehreren Millionen Euro.
Der Prozess währte bereits mehrere Jahre. In dieser Zeit sei der Angeklagte seinen Pflichten regelmäßig nachgekommen und pünktlich vor Gericht erschienen. Letztlich hatte die Kammer einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen, weil sie den Tatverdächtigen wegen neuer Erkenntnisse für dringend fluchtgefährdet einstufte. Dies teilte das Landgericht auf Anfrage von regionalHeute.de mit.
Als der Mann auf erneute Vorladung am letzten Verhandlungstag nicht erschien, habe man versucht ihn in seiner Wohnung aufzusuchen. Dort wurde der Angeklagte allerdings tot aufgefunden. Die genauen Hintergründe sind nicht bekannt.
Hier und in anderen solcher "Todesfälle" stellt das Gericht den Prozess ein (dies geht aus der Strafprozessordnung hervor):
§ 206a
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis
(1) Stellt sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluß einstellen.
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