Anke Dege: „Gebührenordnung ist eine Unverschämtheit“

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Seit März vergangenen Jahres müssen Futter- und Lebensmittelproduzenten staatlich angeordnete Kontrollen selber zahlen. Müllermeisterin Anke Dege hat dafür kein Verständnis. Fotos: Anke Donner
Seit März vergangenen Jahres müssen Futter- und Lebensmittelproduzenten staatlich angeordnete Kontrollen selber zahlen. Müllermeisterin Anke Dege hat dafür kein Verständnis. Fotos: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Langelsheim. Anke Dege führt die Sack-Mühle in Langelsheim in dritter Generation. Es ist ein Familienbetrieb, der in den 1950er Jahren von ihrem Großvater übernommen wurde. Doch jetzt muss die Inhaberin tief in die Tasche greifen, weil die staatlich angeordneten Kontrollen selber gezahlt werden müssen.

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Müllermeisterin und Inhaberin der Sack-Mühle in Langelsheim, Anke Dege. Foto: Anke Donner )



Laut der im März 2014 in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Gebührenordnung müssen Niedersachsens Futter- und Lebensmittelunternehmer die Qualitätskontrollen in ihren Betrieben aus eigener Tasche zahlen. Das stellt für die betroffenen Betriebe eine Erhöhung um 100 Prozent dar - denn bis März des vergangenen Jahres waren diese Kontrollen kostenlos. Die staatlich angeordnete Prüfung sorgt zudem für Unmut, da sie ohne erkenntlichen Anlass durchgeführt wird. Während der Untersuchung werden im Betrieb zwei Proben gezogen. Je Probe werden 845 Euro berechnet, hinzu kommen die Kosten von 500 Euro für den Prüfer.

Die Regelung trifft Unternehmerin und Müllermeisterin Anke Dege sehr. „Mir geht es ja gar nicht so sehr darum, dass diese Kontrollen durchgeführt werden. Ich finde es sogar wichtig und richtig, dass neben den eigenen Kontrollen, auch Prüfungen angeordnet werden. Das ist ja auch ein Stückweit eine Garantie und zeigt Transparenz. Mich ärgert nur, dass sie staatlich angeordnet und die Kosten auf die Betriebe umgeschlagen werden", klagt sie. "Man fordert doch bei einer Polizeikontrolle auch nicht das Geld vom Autofahrer ein, weil man ihn kontrolliert hat. Für mich ist das nichts anderes. Auch das sind vom Staat angeordnete Kontrollen", vergleicht sie.

Ergebnisse? Fehlanzeige.


Die zuständige Behörde, das Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz LAVES, übermittelt nach der Prüfung die Ergebnisse nicht. „Würden die Kontrollen anlassbezogen, also aufgrund von schlechten Ergebnissen durchgeführt werden, würde ich es ja auch noch verstehen. Aber so finde ich diese Gebühren einfach nur unverschämt. Ich weiß ja nicht einmal genau, worauf sie untersuchen. Fest steht, dass wir für die Kontrolle, die ein Mal im Jahr angeordnet und durchgeführt wird, 2.200 Euro zahlen müssen. Das ist jetzt keine Unsumme, aber dennoch viel, wenn man bedenkt, dass die Kontrollen an einem Produkt durchgeführt werden, das kaum Gewinn einfährt“, so Anke Dege weiter. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen wären hiervon betroffen und stelle diese vor eine finanzielle Herausforderung.

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Anke Dege und Bäckermeister Frank Dormeyer von der Qualitätssicherung im hauseigenen Labor. Foto: Anke Donner)



LAVES prüft ausschließlich den Futtermittelbereich, nicht die Lebensmittelproduktion. Und im Fall von Anke Dege werden nur rund 15 bis 20 Kilo je 100 Kilo Getreide als Futtermittel verwendet. „Für den geringsten Teil der Produktion müssen wir also eine recht hohe Summe zahlen. Zudem führen wir ja auch noch eigene Kontrollen mit einem externen Labor durch. Und der Landkreis ordnet auch mehrmals im Jahr Kontrollen an. Diese Ergebnisse bekommen wir als Müller auch und können sie in eine Datenbank einfplegen. So sind unsere Prüfungs- und Kontrollberichte für unsere Kunden einsehbar. Das finde ich sehr gut, weil wir so Transparenz zeigen. Die Ergebnisse der LAVES jedoch können wir nicht verwenden, weil wir sie nicht bekommen. Nur wenn das Ergebnis schlecht ausfällt, werden wir benachrichtigt“, so Anke Dege.

Niedersachsen in Vorreiter-Rolle


"Wir in Niedersachsen halten diesbezüglich die Fahne ganz hoch und sind Vorreiter in der Gebührenverordnung. Meines Wissens sind wir das einzige Bundesland, in dem die Kontrollen selber von den Unternehmen gezahlt werden müssen. Sicher werden andere Bundesländer nachziehen. Und ich weiß, dass es schon viel Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Gebührenordnung gibt", so Anke Dege abschließend.


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