Goslar. Damit schulpflichtige Kinder im Schuljahr 2019/2020 in die erste Klasse starten können, müssen ihre Eltern sie rechtzeitig anmelden. Die Goslarer Grundschulen bieten dazu Termine im April und Mai an. Dies teilt die Stadt Goslar mit.
Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden alle Mädchen und Jungen schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2018 bis zum 1. Oktober 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, die also zwischen dem 2. Oktober 2012 und dem 1. Oktober 2013 geboren sind. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Ebenso können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch ihres Kindes, welches das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober vollendet, hinausschieben, sodass es erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Möglich macht das eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, die der Landtag am 27. Februar beschlossen hat. Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung der Eltern gegenüber der Schule bis zum 1. Mai des Jahres, in dem die Schulpflicht beginnt. Einer Begründung bedarf es nicht.
Neue Regelung gilt ab sofort
Diese neue Regelung gilt ab sofort und damit bereits für das Einschulungsjahr 2018. Sie betrifft damit auch die Kinder, deren Schulanmeldung bereits in 2017 stattgefunden hat. Für die Erziehungsberechtigten ist in Bezug auf die diesjährige Einschulung der 1. Mai 2018 jedoch dann nicht bindend, sofern die Schuleingangsuntersuchung erst nach diesem Datum stattfindet. In diesen Fällen haben die Erziehungsberechtigten innerhalb einer Woche nach der Schuleingangsuntersuchung ihre Entscheidung über die Einschulung oder aber das Hinausschieben des Schulbesuchs zu erklären. Die Kinder müssen also in jedem Fall zunächst an der Schuleingangsuntersuchung in dem Jahr teilnehmen, in dem ihre Schulpflicht beginnt.
Alle zum Schuljahresbeginn 2019/20 einzuschulenden Kinder sind von Ihren Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule anzumelden, der die Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind – gemäß der Satzung der Stadt Goslar über die Festlegung der Schulbezirke für die Goslarer Grundschulen und Schulkindergärten. Diese Schulbezirkssatzung finden Sie im Internet unter www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/ortsrecht. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss er dies nachweisen.
Nachfolgender Tabelle sind die jeweiligen Anmeldetermine der Goslarer Grundschulen zur Einschulung im Schuljahr 2019/20 zu entnehmen:
[image=612699 size-full]
In Verbindung mit der Anmeldung werden Fragen zur schulärztlichen Untersuchung sowie zur Sprachstandsfeststellung erörtert. Die Sprachstandsfeststellung hat zum Ziel, die einzelnen Sprachstände der Kinder und ggf. erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen.
Die Sprachstandsfeststellung wird – mit Ausnahme der Grundschulen Vienenburg und Wiedelah – im Zuge der Anmeldung durchgeführt. Deshalb müssen die Schulanfängerinnen und Schulanfänger bei der Anmeldung anwesend sein.
Die Termine zur Sprachstandsfeststellung in den Grundschulen Vienenburg und Wiedelah werden von der jeweiligen Schule noch gesondert mitgeteilt.
mehr News aus Goslar