Goslar. Immer öfter ist der letzte Weg ein einsamer Weg. Ohne Familie, ohne Freunde. Der demographische Wandel in der Gesellschaft führt dazu, dass immer mehr Menschen alleine leben und oft einsam sterben. Folge: Es kommt immer öfter vor, dass es keinen Abschied am Grab gibt, sondern eine anonyme Bestattung. In Goslar waren es im vergangenen Jahr 57 Fälle.
Wenn eine Bestattung nicht oder nicht rechtzeitig in der gesetzlich vorgegebenen Bestattungsfrist (acht Tage) in Auftrag gegeben wird, nimmt das Ordnungsamt der Stadt die Sache in die Hand. Wie Vanessa Nöhr von der Stadt Goslar mitteilt, waren es 2017 57 Fälle. In den Vorjahren (2015: 50, 2016: 54) lagen die Zahlen knapp darunter.
Die Kommune müsse die Unterlagen für die Bestattung beschaffen, vorhandene Testamente würden dem Amtsgericht übergeben, mit der Bitte um Eröffnung, da die Bestattungskosten dann von dem oder den Erben zurückgefordert werden könnten. Die erforderlichen Unterlagen würden im Rahmen der durchzuführenden Nachlasssicherung besorgt. Sparbücher, Kontoauszüge und eventuelle Sterbeversicherungen würden „gesichert“ und später dem Erben oder dem Nachlasspfleger übergeben.
Den Willen des Verstorbenen berücksichtigen
"Die Bestattungen im Rahmen der Gefahrenabwehr werden als Sozialbestattungen bezeichnet. Sorgt die Gemeinde für die Bestattung, so ist sie befugt, über Art und Umfang der Bestattung zu entscheiden", erklärt Vanessa Nöhr weiter. Den Willen des Verstorbenen habe die Gemeinde „zu berücksichtigen“. Es gebe weder Kapellenbenutzung noch Trauerfeier oder Grabsteine.
Grundsätzlich würden die Urnen und Särge auf Goslarer Friedhöfen beigesetzt. Ausnahmen seien anonyme Beisetzungen in Quedlinburg auf dem Zentralfriedhof oder andere außerhalb gelegene Friedhöfe auf Wunsch des Verstorbenen oder der Angehörigen.
Ein Urnenreihengrab ohne Pflegeverpflichtung koste in Goslar 1.071 Euro, ein Erdreihengrab ohne Pflegeverpflichtung, Nutzungszeit 15 Jahre, koste 1.703 Euro. Dazu kämen die Bestatterleistungen und Nebenkosten.
Kosten werden zurückgefordert
Die Kommune erlasse, wenn Angehörige oder Erben vorhanden sind, Leistungsbescheide und fordere die gesamten Kosten zurück. Für Auslagen und Verwaltungsgebühren erlasse die Gemeinde einen gesonderten Kostenfestsetzungsbescheid. Im Jahr 2017 konnten von 57 Sterbefällen die Kosten von 26 Personen zurückgefordert werden. 2015 waren es 29 von 50, 2016 39 von 54.
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