AOK fördert ambulante Hospizdienste


Symbolbild: AOK Niedersachen
Symbolbild: AOK Niedersachen

Goslar. Die unermüdliche Arbeit der ambulanten Hospizdienste fördert die AOK Niedersachsen in diesem Jahr mit insgesamt drei Millionen Euro. Zu den landesweit 94 Einrichtungen, die die Menschen in der Endphase ihres Lebens würdevoll begleiten, zählt auch der Hospizverein Christophorus Haus e.V. in Goslar. Dies berichtet die AOK Niedersachsen in einer Pressemitteilung.


Mit dem Geld werden im Wesentlichen die qualifizierte Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter sowie die notwendigen Personal- und Sachkosten bezuschusst. Der Betrag von rund 30.000 Euro, den die AOK als Anteil der gesetzlichen Förderung überweist, sei für den Hospizverein eine wichtige Finanzierungsquelle. „Um unsere Arbeit in vollem Umfang durchführen zu können, benötigen wir jedoch jährlich weitere 60.000 Euro, die durch Spenden und sonstige Zuwendungen gedeckt werden müssen“, erläutert Erhard Stahl, 1. Vorsitzender des Hospizverein Christophorus Haus e.V. Goslar.

Persönliche Betreuung steht im Vordergrund


35 Ehrenamtliche hätten im vergangenen Jahr 49 Sterbebegleitungen durchgeführt, davon ein begleitetes Kind. „Durch Zuhören, Verständnis und liebevolle Gesten sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine wichtige Stütze für Betroffene und ihre Angehörigen. Ihr aufopferungsvolles Engagement ist gelebte Mitmenschlichkeit und in der schwierigen Situation außerordentlich wertvoll“, würdigte AOK-Regionaldirektor Rainer Rinne.


Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit stehe die persönliche Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen sowie Familie und Freunde in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen.

Rinne hebt hervor, dass jede Person – unabhängig von seiner Konfession, Staatsangehörigkeit oder sozialen Stellung – einen Hospizdienst in Anspruch nehmen könne. Zugleich weist er darauf hin, dass die gesetzlich vorgesehenen Fördergelder noch nicht ausgeschöpft seien. Ambulante Hospizdienste können ihre Anträge auf finanzielle Förderung bis Ende März 2020 bei den Krankenkassen einreichen.


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