Asklepios Harzklinik: Warum die Kassen kündigen


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin

Clausthal-Zellerfeld. Erstmals hat die gesetzliche Krankenversicherung einem Krankenhaus in Niedersachsen gekündigt: der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld. Der Standort werde für die Versorgung nicht gebraucht. Dass er dennoch betrieben werde, führe zu Risiken für die Patienten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbands der Ersatzkrankenkassen hervor.


regionalHeute.de veröffentlicht die Pressemitteilung unkommentiert und ungekürzt.
Das Sozialgesetz legt die Hürde hoch: Krankenkassen können den Vertrag mit einem Krankenhaus nur kündigen, wenn dieses dauerhaft für die Versorgung der Bevölkerung verzichtbar ist und keine Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung bietet. Auf die Klinik in Clausthal-Zellerfeld treffen diese Kriterien in einer Eindeutigkeit zu, die ihresgleichen sucht. Die Kassen haben nun reagiert und die Vertragsbeziehung zum 31. Dezember 2018 beendet. Hat die Kündigung rechtlich Bestand, darf das Haus ab 2019 keine gesetzlich Krankenversicherten mehr behandeln.

Das Clausthaler Krankenhaus hat mittlerweile nur noch 39 Betten. Seit mehreren Jahren finden dort weder Grund- und Regelversorgung noch Notfallbehandlungen statt. Das Haus steht also weder für die gewöhnliche Blinddarm-Operation, geschweige denn für Aufnahmen nach einem Unfall oder Herzinfarkt zur Verfügung. Im Wesentlichen bietet es nur noch altersmedizinische Leistungen. Um dabei zumindest eine Grundauslastung zu erreichen, werden geriatrische Patienten aus anderen Krankenhäusern nach Clausthal verlegt, vor allem aus dem Krankenhaus in Goslar, das ebenfalls von Asklepios betrieben wird. Allerdings ist die Clausthaler Klinik nicht in der Lage, die Diagnostik und Behandlung von Nebenerkrankungen und Komplikationen sicherzustellen, die gerade bei hochbetagten, oft multimorbiden Patienten auftreten. In der Folge müssen Betroffene dann
wieder zurückverlegt werden.

Überflüssige Transporte


Auf die Spitze getrieben wird diese Praxis durch die Tatsache, dass das Entsendekrankenhaus Goslar selber ebenfalls eine Geriatrie vorhält. So bleibt nun der eine geriatrische Patient für die Dauer seiner Behandlung in Goslar, während sich ein anderer mit vergleichbarem Krankheitsbild in einem Krankenwagen liegend hin- und herfahren lassen muss. Knappe Kapazitäten in Goslar kommen als Begründung dafür nicht in Betracht, weil das dortige Krankenhaus zuletzt ebenfalls Betten infolge mangelnder Auslastung abbauen musste. Die Transporte nach und von Clausthal sind also nicht nur im Sinne einer guten medizinischen Versorgung überflüssig, sondern belasten auch die Patienten unnötig. Sie erfolgen letztlich, um den Betrieb des Standorts Clausthal aufrecht zu erhalten.

Land müsste „Unverzichtbarkeit“ begründen


Wie geht es nun weiter? Asklepios kann gegen die Kündigung klagen, das Land Niedersachsen die Genehmigung der Kündigung versagen. Dies hat das Sozialministerium bereits angekündigt. Nach dem Sozialgesetz müsste es dann die „Unverzichtbarkeit“ des Krankenhauses erklären. Wie diese Unverzichtbarkeit angesichts der Faktenlage hergeleitet werden soll, ist nicht ersichtlich. Die bisher öffentlich dargelegten Argumente wie die schwierige Erreichbarkeit anderer Krankenhäuser im Winter treffen nun gerade nicht zu. Clausthaler Einwohner müssen bei akutem Behandlungsbedarf schon bisher nach Goslar fahren. Auch leistet das Krankenhaus keinen Beitrag zur ambulanten Versorgung.

Verschärft wird die Situation dadurch, dass eine erhebliche Fehlinvestition des Landes droht. Das Sozialministerium hat auf eine Landtagsanfrage hin erklärt, dass der Träger beim Land einen Antrag auf Sanierung der Geriatrie mit 28 Betten und einem Investitionsvolumen von 3,7 Millionen Euro gestellt habe. Die Baumaßnahme solle nach Abschluss der baufachlichen Prüfung in ein Investitionsprogramm des Landes aufgenommen werden. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag die Gestaltung einer „zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft“ auf die Fahnen geschrieben. Die Zahlung eines Millionenbetrags aus den ohnehin viel zu knappen Krankenhausmitteln des Landes für ein nicht erforderliches 28-Betten-Haus steht dazu in deutlichem Widerspruch.

In den Medien wird spekuliert, ob die Kündigung dem Betreiber letztlich in die Hände spielt. Berichten zufolge hat der Konzern nämlich nur noch wenig Interesse an dem Standort, könne diesen wegen einer beim Kauf 2003 eingegangenen Verpflichtung zum dauerhaften Betrieb aber nicht aus eigenem Antrieb aufgeben. Die Krankenkassen können und wollen ihr Handeln indes nicht daran ausrichten, ob es einem Leistungsanbieter genehm ist oder nicht. Sie vertreten die Interessen der Versicherten. Und die sind als Patienten keine Verfügungsmasse für Standortinteressen, sondern haben Anspruch auf eine bestmögliche Behandlung.


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