Asklepios lehnt außergerichtliche Einigung mit dem Landkreis ab

In der Debatte um die Zukunft des Krankenhauses in Clausthal-Zellerfeld haben sich Landkreis und Asklepios-Konzern nicht außergerichtlich einigen können. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig soll am 23. April stattfinden.

Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig soll am 23. April stattfinden.
Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig soll am 23. April stattfinden. | Foto: Alexander Dontscheff

Goslar. Im Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Goslar und dem Asklepios Klinikkonzern um das Krankenhaus in Clausthal-Zellerfeld habe es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen können. Das Landgericht Braunschweig habe die mündliche Verhandlung für den 23. April anberaumt. Das Gericht habe im Vorfeld des nun festgelegten Verhandlungstermins einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorgeschlagen. Der Landkreis habe umgehend eingewilligt. Asklepios wiederum habe dem Mediationsverfahren nicht zugestimmt. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.


Für Landrat Thomas Brych passe dieses Verhalten ins Bild. „Wir waren und sind zu jedem Zeitpunkt gesprächsbereit, das waren wir auch im Vorfeld der Klageerhebung. Dass Asklepios nun erneut eine außergerichtliche Einigung ablehnt, ist für mich insofern ernüchternd, da es deutlich macht, dass der Klinikkonzern ganz offenbar keinerlei Interesse an einer Einigung zum Wohle der Patientinnen und Patienten hat“, kommentiert der Chef der Goslarer Kreisverwaltung.

Kein Interesse am Wohl der Patienten?


Der Landkreis Goslar habe gegen den Klinikbetreiber auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses im Februar vergangenen Jahres Klage vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. Dem Krankenhauskonzern werde vorgeworfen, die im Privatisierungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen nicht zu erfüllen. Konkret gehe es um den Erhalt und die Weiterentwicklung des Krankenhauses in Clausthal-Zellerfeld.


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