Goslar. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in diesem Jahr untersagt. Die Stadt Goslar erlässt wie in den Vorjahren zum Schutz der Goslarer Altstadt vorsorglich ein Abbrennverbot. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II, wie Kleinfeuerwerk, Raketen oder Knallkörper, abgebrannt werden. Hierüber informiert die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung.
Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Breites Tor, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt. Das Verbot erstreckt sich außerdem auf die Kreuzungsbereiche Nonnenweg/Claustorwall und Clausthaler Straße/Bergstraße/Rammelsberger Straße sowie Okerstraße/Reiseckenweg/Köppelsbleek. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.
Wer trotz des Verbots zündelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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