Goslar. Für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen arbeitet die AWO Goslar eng mit dem Landkreis zusammen.
In diesem Zusammenhang wird die Vormundschaft für die Kinder und Jugendlichen dem Goslarer Verein für Betreuung übergeben. Dort werden sich hauptamtliche Sozialpädagogen um die Angelegenheiten ihrer neuen Schützlinge kümmern. Natürlich steht ein unumgänglicher formaler Ablauf im Hintergrund, wie AWO-Geschäftsführer Bernd Fricke regionalGoslar.de gegenüber bestätigte. Vereinfacht gesagt werden die Kinder zunächst dem Jugendamt zugeordnet. Das Jugendamt wiederum schlägt einzelne Kinder und Jugendliche für die besondere Betreuung vor. Danach wird jeder Fall ans Amtsgericht weitergeleitet, das Entscheidungsträger ist. Erst dann übernimmt der Verein. Dieser Verein, der regelmäßigen Überprüfungen standhalten muss, betreut alle Kinder und Jugendlichen nach den neuesten Erkenntnissen und Erfahrungen. Für die Flüchtlingskinder, die allein in Deutschland ankommen, sind besondere Kenntnisse notwendig, denn sowohl Sprachbarrieren als auch mögliche Traumata müssen bedacht werden. In diesem Kontext sollte der so genannte Betreuerschlüssel von 1:30, ein Betreuer übernimmt die Verantwortung für 30 Kinder, überdacht werden.
Spielmöglichkeiten im Außenbereich der Eltern-Kind-Gruppe. Foto: Martina Hesse)
Bisher sind in der Eltern-Kind-Gruppe der AWO Goslar noch keine Flüchtlingskinder angekommen, aber, so die Leiterin Marianne Holzberger, man sei vorbereitet und freue sich auf die Neuzugänge. Auf Anfrage von regionalGoslar.de erklärte Dirk Lienkamp, Pressesprecher des Landkreises, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die derzeit in Hahnenklee untergebracht sind, zunächst offiziell dem Landkreis Goslar zugeordnet werden müssen. Sie sind derzeit noch für den Landkreis Göttingen registriert. Erst nach dieser Zuordnung können die Kinder und Jugendlichen verteilt werden. Für Januar 2016 sollen überdies besondere Wohngruppen installiert werden.
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