Badeverbot bleibt, Angelplätze weichen: Regeln für Wiedelaher See werden verschärft

Um Flora und Fauna besser zu schützen, soll sich am Wiedelaher See nun einiges ändern.

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Symbolfoto | Foto: Axel Otto

Wiedelah. Um Flora und Fauna besser zu schützen, soll sich am Wiedelaher See nun einiges ändern. Der Kreistag Goslar berät dazu am kommenden Montag über eine Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel". Unter anderem sollen die dortigen Angelplätze reduziert und das Badeverbot aufrechterhalten werden.


Am Wiedelaher See, der vollständig im Naturschutzgebiet "Oker- und Eckertal in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel" liegt, komme es immer wieder zu Verstößen gegen das geltende Badeverbot. Nach einer Kontrolle durch die untere Naturschutzbehörde im Jahr 2018 entfachten darüber kontroverse Diskussionen, die im Rahmen eines Runden Tisches geklärt werden sollten. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Brutvogelgutachten in Auftrag gegeben, das dem See eine reichhaltige Artenvielfalt bescheinigt und empfiehlt, die Freizeitnutzung zu reduzieren, um dem Naturschutzgebiet mehr Raum für Entwicklung zu bieten und den Puffer zum nahegelegenen EU-Vogelschutzgebiet V 58 zu verbessern.

Als Ergebnis des Runden Tisches sei dann beschlossen worden das Badeverbot beizubehalten, das Tauchen im Wiedelaher See zu untersagen und die Anzahl der Angelplätze zu reduzieren, heißt es in einer Verrwaltungsvorlage für die Kreistagssitzung.

Naturschützer fordern stärkere Kontrollen


Wer in den Sommermonaten am Wiedelaher See - zwischen Wülperode und Wiedelah - vorbeifährt, dem dürften auch schon die vielen Autos am Straßenrand aufgefallen sein. Es ist kein Geheimnis, dass viele den See im Sommer für eine Abkühlung nutzen - trotz Badeverbot. Das kritisierten auch NABU und BUND in der Stellungnahme zum Thema. Darin heißt es: "Von besonderer Bedeutung ist in der Praxis eine effektive Kontrolle des Badeverbots. Hier bestehen massive Defizite, deren Beseitigung wir fordern – innerhalb dieses Verfahrens und auch darüber hinaus, weil es sich um eine Frage des Verwaltungsvollzugs handelt."

Keine Kontrollen durchgeführt


Am Wiedelaher See ist das Baden eigentlich verboten, kontrolliert wird das aber nicht
Am Wiedelaher See ist das Baden eigentlich verboten, kontrolliert wird das aber nicht Foto: Anke Donner


regionalHeute.de wollte daher vom Landkreis Goslar wissen, wer die Kontrollen zur Durchsetzung des Badeverbotes am Wiedelaher See durchführt und wie oft das geschieht. Weiter wollten wir wissen, wie viele Verstöße in diesem Jahr festgestellt wurden.

Die Pressestelle der Kreisverwaltung erklärt dazu, dass Kontrollen zur Durchsetzung des Badeverbots allenfalls stichprobenartig durchgeführt werden. Konzertierte Aktionen habe es in der Vergangenheit zwar gegeben, in diesem und auch im Vorjahr sei davon aber kein Gebrauch gemacht worden. Zu den Gründen erklärt Landkreissprecher Maximilian Strache, dass es an den personellen Kapazitäten fehle, um regelmäßige Kontrollen durchzuführen. "Ferner muss indes auch die Frage erlaubt werden, warum jedes Verbot auch immer einer steten staatlichen Kontrolle unterliegen muss. Es darf doch auch erwartet werden, dass sich die Menschen an die rechtlichen Vorgaben halten."

Strache erklärt weiter, dass es in der Vergangenheit schwer zu kommunizieren gewesen sei, dass das Baden in dem See verboten, das Tauchen jedoch erlaubt ist. Daher soll auch das Tauchen im Wiedelaher See künftig untersagt sein. Darüber hinaus ist eine Verringerung der Angelplätze vorgesehen. "Dies dürfte in der Folge auch dazu führen, dass die Zugänge zum See zuwachsen und somit die Erreichbarkeit des Sees für Schwimmwillige schwieriger wird", so Strache.

Taucher nicht begeistert


Der Tauchclub Manati e.V. ist von der neuen Regelung nicht begeistert und kritisiert in seiner Stellungnahme die Einstellung des Tauchbetriebs. Sie sei "unverhältnismäßig und unvernünftig". "Wir wären für eine angemessene Reglementierung des „Tauchbetriebs“ und würden dazu mit sinnvollen Entwürfen gern beitragen", schlägt der Verein vor. Doch dem Einwand wird nicht gefolgt. Im Sinne einer Gleichbehandlung von Tauchern und Badenden sei das Tauchen ebenfalls nicht zu gestatten. Die anhaltenden Diskussionen in der Öffentlichkeit hätten gezeigt, dass eine unterschiedliche Behandlung beider Nutzergruppen nicht zu vermitteln ist. Außerdem trage das Verbot zu einer Beruhigung des gesamten Bereiches bei, macht die Kreisverwaltung deutlich.

Auch Angler werden eingeschränkt


Fünf bis acht Angelplätze sollen weichen
Fünf bis acht Angelplätze sollen weichen Foto: Anke Donner


BUND, Nabu, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie Kreisnaturschutz- und Landschaftswarte haben in ihren Stellungnahmen die geringe Reduzierung der Angelplätze kritisiert. Die Verwaltung hatte zunächst vorgeschlagen, die Anzahl der Angelplätze um drei zu reduzieren. Nun sollen die Angelplätze von 20 auf 15, in der Brut- und Setzzeit sogar von 20 auf 12 reduziert werden. Weichen sollen demnach dauerhaft die Plätze 13, 14, 15, 16 und 17 und von April bis Juli die Plätze 18, 19 und 20.


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