Bautrockner ab sofort bei den Kommunen erhältlich


Kräfte von Feuerwehr, DRK und Kommunen beim Aus- und Verladen der Bautrocknungsgeräte. Foto: Volker Junge / Feuerwehr Goslar
Kräfte von Feuerwehr, DRK und Kommunen beim Aus- und Verladen der Bautrocknungsgeräte. Foto: Volker Junge / Feuerwehr Goslar | Foto: Volker Junge / Feuerwehr Goslar

Goslar. Ab sofort können vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger bei ihren Kommunen Bautrocknungsgeräte erhalten. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Flutopfer, bei denen kein Versicherungsschutz mit Blick auf die Finanzierung derartiger Gerätschaften besteht.


Die Bautrockner werden bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. Kosten entstehen den Kommunen nur durch den Transport und die notwendige Elektro-Prüfung nach erfolgter Rückgabe. Den Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten. Insgesamt wurden dem Landkreis Goslar 68 Bautrocknungsgeräte über das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes zur Verfügung gestellt. Koordiniert wurde dieser logistische Kraftakt von einer Kooperation zwischen Landkreis Goslar und dem DRK-Kreisverband. Die Kreisverwaltung bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern von Feuerwehr, Kommunen, der BBS Goslar-Baßgeige und dem Deutschen Roten Kreuz. An der Aktion waren unter anderem auch zwei Helfer der DRK-Bereitschaft Goslar beteiligt.

Kupfer, Zink, Blei und Cadmium könnten in die Gärten gelangt sein


Der Landkreis möchte in diesem Zusammenhang noch ein paar Hinweise bezüglich der Beseitigung der Hochwasserschäden geben. Bei dem Hochwasserereignis im Juli dieses Jahres wurde neben Wasser auch Schlamm in die Keller, Wohnungen und Gärten eingetragen. Bei der Beseitigung dieser Schlämme – vor allem im getrockneten Zustand – sollte aufgrund möglicher Schwermetallbelastungen mindestens eine Staubmaske getragen werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Nutzung von Handschuhen und Gummistiefeln. Verschmutzte Flächen sollten, unabhängig von einer möglichen Schwermetallbelastung, generell vom groben Schmutz befreit werden, anschließend mit sauberem Leitungswasser abgespült und danach mit handelsüblichen Haushaltsreinigern gründlich gesäubert werden. Nur in bestimmten Einzelfällen ist aufgrund besonderer ortshygienischer Verhältnisse (dies ist u.a. gegeben, wenn Wasser aus der Kanalisation eingedrungen ist, bspw. durch Rückstau aus der Toilettenanlage o.ä.) eine Flächendesinfektion mit einem hierfür geprüften Flächendesinfektionsmittel notwendig.

Abschließend weist der Landkreis auch nochmals auf seine Anbau- und Verzehrempfehlungen für harztypisch belastete Böden hin, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch das Hochwasserereignis entsprechende Schwermetalle wie Kupfer, Zink, Blei und Cadmium in die Gärten gelangt sind. Die vollständigen Hinweise und Handlungsempfehlungen sind im Internet unter www.landkreis-goslar.de einsehbar. Dort findet sich auch die Verordnung über das „Bodenplanungsgebietes Harz im Landkreis Goslar“ (BPG-VO) mit weitergehenden Regelungen zum Umgang mit harztypisch belasteten Böden.

Wichtiger Hinweis:


Bürgerinnen und Bürger können sich für die Ausleihe eines Bautrockners unter folgenden Rufnummern an ihre Wohngemeinde wenden.
Stadt Goslar – (05321) 704-300
• Stadt Langelsheim – (05326) 9967-12
• Samtgemeinde Lutter – (05383) 9601-23
• Stadt Seesen – (05381) 75-221
Stadt Bad Harzburg – (05322) 74-120 -Warteliste, da bereits alle Geräte vergeben


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