Goslar. Im Oktober 2023 zerstörte ein Feuer die leerstehende ehemalige Villa Helene in Romkerhalle im Okertal fast vollständig. Noch heute liegen Trümmer auf der Straße, sodass die dort entlangführende B498 halbseitig gesperrt ist. Zeigte man sich im Juni seitens der Stadt Goslar noch zuversichtlich, dass die Abbrucharbeiten nun zügig durchgeführt werden, gab es bereits im Juli einen Dämpfer. Und nun gibt es weitere Probleme.
Da die Eigentümer der Villa dauerhaft nicht zu erreichen waren, wurde die Beseitigung der Ruine öffentlich ausgeschrieben und beauftragt. Der Abbruchs sollte Ende Juni beginnen und Mitte Juli beendet sein. Dass daraus nichts wird, war schnell klar. Am 23. Juli hieß es dann, die Arbeiten hätten noch gar nicht begonnen. Die beauftragte Firma erstelle zurzeit das individuelle Sicherheits- und Entsorgungskonzept. Ein Starttermin sei aktuell unbekannt. Ein von der Firma zugesagter Termin Anfang August sei vermutlich nicht mehr einzuhalten, hieß es seitens der Stadt.
Immer noch ruht die Baustelle
Und dies hat sich bewahrheitet. Auch Anfang September hat sich an der Baustelle nichts getan. Im Gegenteil: Derzeit ist offenbar unsicher, wie es überhaupt weiter geht. "Die Abbruchfirma hat nach erfolgter Ausschreibung seit Anfang April den Auftrag zum Abriss der Bandruine. Der Beginn wurde von der Firma auf den 4. September terminiert. Es gibt Differenzen über ein Nachtragsangebot (Mehrkosten in erheblicher Höhe) woraufhin die Firma nicht begonnen hat. Das Thema wird jetzt von der Juristin der Stadt Goslar geprüft. Derzeit kann die Stadt Goslar nicht absehen, wann der Abriss tatsächlich erfolgt", heißt es seitens der Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de.
Vollsperrung der Bundesstraße
Während des Abbruchs muss die Bundesstraße voll gesperrt werden. Über die Dauer der Vollsperrung konnte die Stadt im Juli allerdings keine Angaben machen. Seinerzeit ging man von Kosten in Höhe von rund 120.000 Euro aus. Sobald im Rahmen der Ersatzvornahme die Kosten für den Abriss von der Stadt Goslar bezahlt seien, bestehe die Möglichkeit, diese gerichtlich gegenüber dem Eigentümer einzuklagen, hatte es in einer früheren Antwort der Stadt geheißen.