Goslar. Bei der Kennzeichnung von Einbahnstraßen die entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer freigegeben sind, ist auf die Sicherheit der Radfahrer im Gegenverkehr besonderer Wert zu legen. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß der Straßenverkehrsordnung und den gültigen Empfehlungen und Regelwerken. So lautet die einstimmige Empfehlung des jüngsten Ausschusses für Bauen und Umwelt.
Gerade in den engen Straßen der Altstadt, in denen auch der Fahrradverkehr in entgegengesetzter Richtung erlaubt ist, komme es oftmals zu gefährlichen Situation, weil manche Autofahrer durch zum Beispiel eine unzureichende Kennzeichnung oder durch mangelnde Hinweisschilder nicht darüber in Kenntnis seien, dass die Möglichkeit entgegenkommender Radfahrer bestehe. Dies wurde auch seitens der Ausschussmitglieder bemängelt. So seien die Begrenzungen nicht eindeutig markiert. Zudem komme es zu Verwirrungen bei den Autofahrern, da sich mitunter die Art und Weise der Markierungen von Straße zu Straße unterscheiden. "An manchen Stellen kennzeichnen dicke weiße Linien den Radweg und woanders befinden sich Piktogramme auf der Straße.", so Ratsmitglied Henning Wehrmann.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, möchte die Stadt im Rahmen der Zusammenarbeit der Fachdienste Straßenverkehr und Tiefbau mit der Polizeiinspektion Goslar die Beschilderung und Markierung von Radwegen gemäß der aktuell gültigen Regelwerke abstimmen.
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