Braunschweig. Ab dem morgigen Dienstag muss sich ein Mann vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten, der im April letzten Jahres vor einer Diskothek in Goslar auf einen anderen Menschen mit einem Hammer eingeschlagen haben soll. Der Tatvorwurf lautet versuchter Mord beziehungsweise Totschlag sowie versuchter schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung. Das geht aus der Presseankündigung des Landgerichts hervor.
Der 43-jährige Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll sich mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter am 5. April 2025 in einer Diskothek aufgehalten haben. Gemeinsam hätten sie sich entschlossen, das spätere Opfer zu überfallen und seine Wertgegenstände an sich zu nehmen.
Mit Hammer auf Kopf geschlagen
Die Beiden seien dem Mann gefolgt, als dieser die Diskothek verlassen habe. Der Angeklagte habe dem Opfer dann unvermittelt und mit großer Kraft von hinten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen. Der Mann sei zusammengebrochen und zu Boden gegangen und habe sein Mobiltelefon fallen gelassen. Sodann hätten der Angeklagte und sein Mittäter dem Opfer weitere Schläge versetzt. Beim zweiten Schlag sei er bewusstlos geworden.
Anschließend hätten sie dem Opfer noch mindestens zwei weitere Schläge mit dem Hammer gegen den Hinterkopf versetzt. Der Angeklagte und der Mittäter sollen weiterhin mit voller Wucht auf den Oberkörper und Kopf des am Boden liegenden Zeugen eingetreten und diesen geschlagen haben. Außerdem habe der Angeklagte dem Opfer mit dem von ihm mitgeführten Messer eine 20 Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt.
Anwohner wurden aufmersam
Durch den Lärm seien Anwohner auf das Geschehen aufmerksam geworden. Der Angeklagte und sein Mittäter hätten unbeeindruckt von den Beobachtern ihre Tat fortgesetzt. Der Angeklagte habe sich über den Kopf des Zeugen gebeugt und diesem mehrere wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzt und nach Geld gefragt. Der Mittäter habe gegen den Oberkörper des Opfers getreten. Dieses habe erneut das Bewusstsein verloren.
Der Mittäter habe das Mobiltelefon im Wert von 600 Euro aufgehoben und der Angeklagte hätte 450 Euro aus der Geldbörse entnommen. In der Geldbörse hätten sich zudem diverse weitere Karten, insbesondere auch die Bankkarte des Zeugen, befunden. Sodann habe der Mittäter den Zeugen erneut mehrfach getreten und diesen aufgefordert aufzustehen.
War es versuchter Mord?
Die Kammer hat darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes beziehungsweise Totschlags in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und vollendeter Körperverletzung in Betracht kommen könnte.
Fortsetzungstermine sind für den 19., 24. und 25. Februar sowie 18. März vorgesehen.

