Goslar. Ab 1. April gilt für Hundebesitzer wieder die Leinenpflicht: Von April bis Juni ist Brut- und Setzzeit, sodass Vierbeiner vor allem beim Spaziergang in der "freien Landschaft" angeleint sein müssen. So ist es gesetzlich auf Landesebene mit dem "Niedersächsischen Gesetz über den Wald und Landschaftsordnung" geregelt - Regelungen über innerörtliche Parkanlagen bleiben in der Verantwortung der Städte.
Personen, die einen Hund mit sich führen sind generell dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner nicht streunen oder wildern. In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli gilt dann Leinenpflicht in der freien Landschaft, also in Wäldern sowie auf den übrigen Flächen, auch wenn sie "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen", informiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Nicht zur freien Landschaft gehören dagegen Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Zum Schutz von Wild und anderen wild lebenden Tieren oder dem von Erholungssuchenden auf etwa Liegewiesen, Spielplätzen oder Sportanlagen, können die landesweit geltenden gesetzlichen Regelungen von Gemeinden ausgeweitet werden.
Wo darf ich meinen Hund laufen lassen?
Hunde brauchen ihren Auslauf - da stellt sich ab April Frage wo es überhaupt möglich ist, wenn neben Freiflächen sogar Feld- und Waldwege für einen Spaziergang ohne Leine wegfallen. Nicht zur "freien Landschaft" gehören Wege und Straßen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes und des Niedersächsischen Straßengesetzes, also beispielsweise Kreis-, Gemeinde-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege. Hier regeln die jeweiligen Städte und Gemeinden die Anleinpflicht. Wie Stadtpressesprecherin Elke Dreßler mitteilte gilt in Goslar grundsätzlich in allen Parkanlagen, die als solche ausgewiesen sind, Leinenpflicht. "In Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde und andere Tiere nur an der Leine mitgeführt werden.", heißt es unter Paragraph sechs "Tierhaltung" in der "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Goslar". "Freilaufzonen" für Hunde gebe es in Goslar noch nicht, so Dreßler weiter. Man sei aber "dran", weil das Thema in jedem Jahr zu Beginn der Brutzeit von Hundebesitzern an die Stadt herangetragen werde. Mehr Information zur Landesweiten Leinenpflicht finden Sie hier,
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