Goslar. Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in Goslar beantragt für die kommende Ratssitzung ein explizites Verbot von Schottergärten in Goslar. Gegen bereits angelegte Schottergärten, die gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoßen, soll ein "angemessenes, abschreckendes" Bußgeld verhängt werden. Die Beschlussvorlage soll im Rat der Stadt Goslar am 17. November diskutiert werden.
In der Antragsbegründung verweisen die Grünen darauf, dass auch in Goslar Maßnahmen gegen die immer weiter schwindende Artenvielfalt getroffen werden müssten. In der Anlage präsentiert die Stadtratsfraktion beispielhaft "Steinwüsten" vor Privathäusern in Goslar. Was viele Grundstückseigentümer, Landschaftsarchitekten und offenbar auch Kommunen jedoch offenbar nicht wissen: Laut der Niedersächsischen Bauordnung (NBau) sind Schottergärten bereits verboten. In Paragraf 9 Absatz 2 heißt es: "Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind." Wie eine Anfrage der Nordwest-Zeitung (NWZ) beim zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen aus dem Mai 2019 ergab, fehlen jedoch Kontrollmechanismen für diese Verordnung. Wie Umweltminister Olaf Lies der NWZ sagte, halte er Kontrollen von Privatgärten für "überzogen". Rechtlich dürfte die Bauaufsichtsbehörde jedoch einen Rückbau verlangen.
Kontrollmechanismen fehlen auch in Goslar
"Schottergärten haben den unberechtigten Ruf pflegeleicht zu sein und werden auch gerne vermehrt im Bereich von Mehrfamilienhäusern angelegt", so die Antragssteller Sabine Seifarth, Holger Plaschke und Holger Fenke von den Goslarer Grünen. Sie fahren fort: "Nach unserer Anfrage zum Thema Schottergärten Anfang Mai letzten Jahres hat sich diesbezüglich verwaltungsseitig nicht viel getan, die Anlage dieser „Gärten des Grauens“ werden jetzt lediglich in neuen B-Plänen untersagt. Eine Kontrolle findet unseres Erachtens nicht statt, die Anlagen sind aber in Niedersachsen nicht zugelassen."
In einem Rundschreiben an die kommunalen Baubehörden hat das Niedersächsische Umweltministerium im Dezember 2019 die kommunalen Baubehörden explizit auf ihre Zuständigkeit bei der Durchsetzung dieser Rechtsvorschrift hingewiesen - gegen Schottergärten hat das jedoch zumindest in Goslar nicht geholfen. Wie die Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen im vergangenen Jahr antwortete, fehle der Baubehörde für Kontrolle und Durchsetzung des Paragrafen 9 der NBauO das Personal. Generell, so die Verwaltung, sei ein nötiger Rückbau auch häufig nicht das Problem - sondern eine fehlende Anpflanzung im Sinne des Bebauungsplanes.
Die Stadt erklärte damals allerdings auch, dass es keine "verschotterten" städtischen Flächen gebe. Die Grünen berichten von anderen Beobachtungen. "Obwohl die Beantwortung unserer Anfrage städtische Flächen mit Schotter verneint, gibt es zumindest in der Crusiusstraße (Immenrode) eine „versteinerte“ Verkehrsinsel. Flächen vor dem GoTEC sind ebenfalls mit Steinen 'verschönt'", berichten die Antragssteller.
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