Hannover. Mit der Einbringung des Gesetzes zur Auflösung der Clausthaler Bergbaukasse in den Niedersächsischen Landtag hat das Kabinett während seiner Sitzung am heutigen Dienstag den Weg frei gemacht für die Übertragung des Stiftungsvermögens an die Stiftung „Welterbe im Harz.“ Das teilt die Niedersächsischen Landesregierung mit.
Die auf der Grundlage eines Statutes vom 14. Dezember 1868 bestehende Clausthaler Bergbaukasse diente dem Zweck, den Bergbau im Oberharz und dessen Ertragsfähigkeit zu erhalten und auszudehnen, sowie das Gemeinwohl der Einwohner und insbesondere der Bergbaubeschäftigten im Bezirk des früheren Amtes Zellerfeld zu fördern.
Bedingt durch das Ende des aktiven Bergbaus in der Harzregion Anfang der neunziger Jahre haben sich die Rahmenbedingungen für die Clausthaler Bergbaukasse grundsätzlich verändert – der Stiftungszweck ist nicht mehr aktuell. Zudem entspricht das unverändert geltende Statut von 1868 nicht den heutigen Anforderungen an öffentlich-rechtliche Stiftungen, da es etwa an Festlegungen zu Organen der Stiftung fehlt. Hier hätte eine Neuaufstellung der Bergbaukasse mit der Schaffung entsprechender Organe, wie beispielsweise eines Kuratoriums und Vorstandes, erfolgen müssen.
Stiftungsvermögen von rund 130.000 Euro
Mit dem Gesetz soll das Stiftungsvermögen von rund 130.000 Euro inklusive Liegenschaften von rund neun Hektar an die Stiftung „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft“ (Stiftung Welterbe im Harz) übertragen werden, deren Stiftungszweck dem Zweck der Clausthaler Bergbaukasse im weiteren Sinne nahe kommt. Aufgabe der Stiftung Welterbe im Harz ist es insbesondere, die museale, denkmalpflegerische und wissenschaftliche Förderung und Weiterentwicklung des UNESCO-Weltkulturerbes zu betreiben und die vorhandenen kulturhistorischen und kulturlandschaftlichen Kompetenzen des Niedersächsischen Harzes zusammenzuführen.
mehr News aus Goslar