Goslar. Die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig sind weiterhin geöffnet. Dadurch werde sichergestellt, dass notwendige Entscheidungen in Eilsachen rechtzeitig und verlässlich getroffen werden können. Dies gibt das Amtsgericht Goslar in einer Pressemitteilung bekannt.
„Für mögliche Einschränkungen im übrigen Dienstbetrieb, die sich aufgrund der aktuellen Lage nicht immer vermeiden lassen, bitte ich um Verständnis", erklärte der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel. „Die Bediensteten in den Gerichten werden sich nach Kräften bemühen, die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Es sind jedoch vor Ort zwingende Vorsichtsmaßnahmen geboten, um hierdurch eine noch schnellere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern."
Zu den Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig gehören:
• Oberlandesgericht Braunschweig,
• Landgerichte Braunschweig und Göttingen,
• Amtsgerichte Bad Gandersheim, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Duderstadt, Einbeck, Goslar, Göttingen, Hannoversch Münden, Helmstedt, Herzberg, Northeim, Osterode am Harz, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel und Wolfsburg
Anliegen schriftlich einreichen
Rechtssuchende werden gebeten, Ihre Angelegenheiten möglichst schriftlich einzureichen oder nicht eilbedürftige Angelegenheiten erst zu einem späteren Zeitpunkt persönlich im Gericht zu regeln. Eilbedürftige Anträge werden bearbeitet und können in den Briefkasten vor Haus I des Amtsgerichts, Hoher Weg 9, eingeworfen oder per Post übermittelt werden.
Einladungen bleiben bestehen
In dringenden Fällen können sich Besucherinnen und Besucher an die Wachtmeisterei im Eingangsbereich des Hauses I am Hohen Weg 9 wenden. Termine finden nur statt, wenn Sie von den einzelnen Entscheidern für erforderlich gehalten werden. Alle Einladungen zu Terminen bleiben aber bis zu einer Absage des Termins bestehen. Das Haus II am Kaiserbleek 8 bleibe für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine, die dort stattfinden sollten, werden in Haus I verlegt.
Nicht erforderliche Besuche vermeiden
Personen, die an öffentlichen Sitzungen teilnehmen wollen, aber nicht geladen sind, werden gebeten zu prüfen, ob eine Teilnahme wirklich erforderlich ist. Alle nicht erforderlichen sozialen Kontakte sollten vermieden werden. Einzahlungen können derzeit vom Amtsgericht nicht entgegengenommen werden. Es wird um Überweisung gebeten.
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