Goslar. Die Ehrenamtskarte, deren Inhaber unter anderem zahlreiche Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen erhalten, kann noch bis zum 31. Mai beantragt werden. Darauf weisen die Freiwilligenagentur Goslar und die Kreisverwaltung hin, die die Karte seit über sechs Jahren gemeinsam verleihen.
Marion Bergholz, Leiterin der Freiwilligenagentur, berichtet, dass die Beantragung der Karte vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden Corona-Pandemie erleichtert wurde. „Wer aufgrund von Corona seine sonst üblichen Einsatzzeiten nicht erreichen konnte, darf die Ehrenamtskarte trotzdem beantragen oder eben verlängern. Im Online-Anmeldeformular ist einfach die übliche Stundenzahl einzutragen. Vom Verein oder der Organisation bedarf es dann lediglich der Bestätigung, dass Corona zu Einschränkungen bei der Ausübung des Ehrenamtes geführt hat“, so Marion Bergholz.
Auch für Inhaber der JugendleiterCard (Juleica) ist die Karte nun einfacher erhältlich. Juleica-Inhaber unter 21 Jahre mussten bisher auf ein dreijähriges Engagement zurückblicken können. Ab sofort reicht ein Jahr aus. Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarte ist, dass der erfolgte Einsatz ohne beziehungsweise mit Aufwandentschädigung erfolgte, die jedoch nicht über die Erstattung von Kosten respektive die Höhe der Übungsleiterpauschale hinausgeht. Im Jahr 2021 wurde die Übungsleiterpauschale im Übrigen auf 3.000 erhöht.
Marion Bergholz weist ferner darauf hin, dass Erst- und Verlängerungsanträge auf der Homepage des Freiwilligenservers (www.freiweilligenserver.de) gestellt werden müssen. Anträge sind jedoch erst gültig, wenn der ausgedruckte Antrag mit der eigenen und der Unterschrift der jeweiligen Organisation, bei der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bei der Freiwilligenagentur Goslar (Wohldenbergstraße 22 in 38640 Goslar) vorliegt.
Fragen rund um die Ehrenamtskarte beantwortet die Freiwilligenagentur telefonisch unter (05321) 394256 oder per Mail an info@freiwilligenagentur-goslar.de. Ob die Ehrenamtskarte in diesem Jahr wieder im Rahmen der Sommerbegegnung des Landkreises verliehen werden kann, steht noch nicht fest. Bisher wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen, ob diese Veranstaltung in diesem Jahr wieder durchgeführt werden kann.
Ehrenamtskarte kann noch bis zum 31. Mai beantragt werden
Ob die Ehrenamtskarte in diesem Jahr wieder im Rahmen der Sommerbegegnung des Landkreises verliehen werden kann, steht noch nicht fest.
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