Eigeninitiative von Urlaubern gefragt - "Übermittlung der Aussteigekarten dauert zu lange"

Der Landkreis Goslar bittet Reiserückkehrer, sich selbstständig beim lokalen Gesundheitsamt zu melden.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Goslar. Der Landkreis Goslar bittet Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit Wohnsitz im Kreisgebiet, sich umgehend nach Ankunft beim hiesigen Gesundheitsamt zu melden. Die Übermittlung der Daten der sogenannten Aussteigekarten, die an Flughäfen, Bahnhöfen oder in Häfen üblicherweise auszufüllen sind, dauere zu lange. Hierauf weist der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung hin.


Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind seit dem 8. August verpflichtet, sich nach Ankunft bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Beförderer und Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen wurden gleichzeitig verpflichtet, Reiserückkehrer sogenannte „Aussteigekarten“ ausfüllen zu lassen und diese dem Gesundheitsamt am Standort der Einreise nach Deutschland zu übergeben. Diese wiederum leiten die Information an die jeweils zuständigen Gesundheitsämter im Heimatort der Rückkehrer weiter.

Übermittlung der Daten kann nicht zeitnah erfolgen


Das Gesundheitsamt der Region Hannover, das unter anderem für den Flughafen Hannover/Langenhagen verantwortlich zeichnet, hat nun mitgeteilt, dass die Bearbeitung der „Aussteigekarten“ erheblichen Aufwand verursacht und die erforderliche Übermittlung der Daten an die zuständigen Gesundheitsämter nicht zeitnah erfolgen kann.

Vor diesem Hintergrund bittet der Goslarer Kreisverwaltung alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit Wohnsitz im Landkreis Goslar sich selbst, auch wenn Aussteigekarten ausgefüllt wurden, umgehend nach der Einreise beim hiesigen Gesundheitsamt zu melden. Zu diesem Zweck stehe auf der Homepage des Landkreises ein Vordruck zur Verfügung. Die aktuellen Risikogebiete sind in den FAQ des Landes Niedersachsen enthalten.

Buchung von Corona-Test auch Online möglich


Der Landkreis weist Reiserückkehrer aus Risikogebieten ferner darauf hin, dass sie sich verpflichtend einem Test für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen müssen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses haben sich die Reiserückkehrer in häusliche Quarantäne zu begeben. Hinsichtlich der Testmöglichkeiten verweist der Landkreis auf das neue Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).

Bei Fragen können sich Betroffene auch an die E-Mail-Adresse FB7TeamBescheide@landkreis-goslar.de wenden. Wer keine Möglichkeit der digitalen Kontaktaufnahme hat, könne sich auch telefonisch unter den Rufnummern (05321) 311 31-02, -06 oder -09 melden. Dort würden auch weitere Auskünfte erteilt.


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