Goslar. Die Verwaltung der Stadt hat jüngst ein Konzept zur Einführung des Tourismusbeitrages verfasst. Darin definiert der Fachdienst Steuern und Beteiligungsmanagement alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Vorhabens.
Waren es bislang nur Pläne, die die potentielle Einführung des Tourismusbeitrages umrissen, so macht die Verwaltung jetzt Nägel mit Köpfen. In einem umfangreichen Konzept erklärt und begründetder Fachdienst fürSteuern und Beteiligungsmanagement, wie genau die neuen Abgaben in den Wirtschaftsmarkt integriert werden können.
Bereits in zwei Sitzungen (25. Juni 2013, 22. Dezember 2015) hatte der Rat der Stadt Goslar dem grundsätzlichen Vorhaben zugestimmt. Durch die Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabegesetzes (NKAG) am 1. April 2017, stehe der Einführung des Tourismusbeitrages jetzt nichts mehr im Wege. Hierin ist eine entsprechende Regelung enthalten.
Umsatzerhebung
Bereits auf einer letzten Sitzung (regionalHeute.de berichtete) hatte die Verwaltung angekündigt hierfür eine Umsatzerhebung zu starten:
"Aufgrund dieses Beschlusses haben (...)die in der Stadt selbstständig tätigen Personen und Unternehmen auf Verlangen der Stadt die zur Beurteilung ihrer Beitragspflicht und zur Schaffung der Bemessungsgrundlagen für den Beitrag erforderlichen Auskünfte schon vor Erlass der Satzung zu erteilen. Hierzu sind durch die Verwaltung alle im Stadtgebiet (mit Ausnahme des Stadtteils Hahnenklee) selbstständig erwerbstätigen Personen und Unternehmen aufzufordern, ihre Jahresumsätze (...) zu erklären."
Was wird mit Hahnenklee?
Bisher war Hahnenklee der einzige Stadtteil, der wegen seinergesteigerter Tourismuseinnahmen bereits im Vorfeld Abgaben zu zahlen hatte. Nach Einführung des Tourismusbeitrages soll die Satzung der Stadt Goslar über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Stadtteil Hahnenklee hiervon allerdings unberührt bleiben.
Am 25. April geht der Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen, später in den Verwaltungsausschuss - danach wird der Rat der Stadt endgültig darüber beschließen.
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