Goslar. Damit schulpflichtige Kinder im Schuljahr 2027/2028 in die erste Klasse starten können, müssen ihre Eltern sie rechtzeitig anmelden. Die Goslarer Grundschulen bieten dazu Termine im Mai an, teilt die Stadt Goslar in einer Presseinformation mit.
Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Mädchen und Jungen schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, also vom 2. Oktober 2020 bis einschließlich 1. Oktober 2021 geboren sind.
Kinder können früher eingeschult werden
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Ebenso können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch ihres Kindes, welches das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober des Einschulungsjahres vollenden wird, hinausschieben, sodass es erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung der Eltern gegenüber der Schule bis zum 1. Mai des Jahres, in dem die Schulpflicht beginnt. Einer Begründung bedarf es nicht. Die Schuleingangsuntersuchung bleibt auch für die Kinder verpflichtend, deren Einschulung verschoben wurde.
Davon unberührt bleibt die Regelung, dass schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Grund- oder Förderschulunterricht teilzunehmen, vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden können. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Schulleitung.
Schüler müssen angemeldet werden
Alle zum Schuljahresbeginn 2027/28 einzuschulenden Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule anzumelden, der die Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind – gemäß der Satzung der Stadt Goslar über die Festlegung der Schulbezirke für die Goslarer Grundschulen und Schulkindergärten. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Änderung der Satzung, die am 3. März 2026 vom Rat der Stadt Goslar beschlossen wurde, in einigen Fällen eine Neuzuordnung zu einem anderen Schulbezirk vorgenommen wurde. Die Schulbezirkssatzung befindet sich im Internet unter https://www.goslar.de/leben-in- goslar/bildung/schulen/grundschulen-in-goslar.
Bislang war es Aufgabe der Schulen, den Sprachstand eines Kindes festzustellen. Das passierte in der Vergangenheit zumeist bereits im Zuge der Schulanmeldung. Aufgrund der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zum 1. August 2018 wurde die Zuständigkeit für die Sprachstandsfeststellung und die vorschulische Sprachförderung jedoch nunmehr von den Grundschulen in die Kindertageseinrichtungen verlagert, soweit die kommunalen oder freien Träger besondere Sprachfördermaßnahmen anbieten, die nicht in der Verantwortung der Schule durchgeführt werden. Für alle Kinder, die vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besuchen, obliegt die Pflicht zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung weiterhin den Schulen. Sie hat zum Ziel, die einzelnen Sprachstände der Kinder und gegebenenfalls erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen.
So finden die Anmeldungen statt
Die Anmeldetermine der Goslarer Grundschulen zur Einschulung im Schuljahr 2027/28 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen – ebenso die Termine der Sprachstandsfeststellung, sofern sie in die Zuständigkeit der Schulen fallen.
Goetheschule: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 15 bis 17 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.
Grundschule Jürgenohl: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 9 bis 11 Uhr sowie von 16:00 bis 18:00 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.
Grundschule Schillerschule: Schulanmeldung am Donnerstag, 21. Mai 2026 von 9 bis 11 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.
Grundschule Sudmerberg: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 13:30 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag, 21. Mai 2026 von 16:00 bis 18:00 Uhr. Die Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, findet im Rahmen der Schulanmeldung statt.
Grundschule Worthschule: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 14 bis 17 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.
Grundschule Oker: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 14 bis 17 Uhr. Die Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, findet im Rahmen der Schulanmeldung statt.
Grundschule Hahndorf/Jerstedt (Schulstandort Hahndorf): Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 16 bis 17 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.
Grundschule Hahndorf/Jerstedt (Schulstandort Jerstedt): Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 13:30 bis 15:30 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.
Grundschule Vienenburg: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 10 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr. Ein Termin zur Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, wird von der Schule individuell vergeben.
Grundschule Immenrode: Schulanmeldung am Mittwoch, 20. Mai 2026 von 12 bis 15 Uhr. Die Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, findet im Rahmen der Schulanmeldung statt.
Grundschule Wiedelah: Schulanmeldung am Donnerstag, 21. Mai 2026 von 13 bis 16 Uhr. Termin der Sprachstandsfeststellung für die Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, noch nicht festgelegt.

