Goslar. Am 20. Dezember wird in der Ratssitzung eine Entscheidung zur außerplanmäßigen Baumaßnahme „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ fallen. Die CDU hatte eine Bewilligung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000 Euro beantragt.
Die CDU-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass sie Planung für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes aus dem Jahr 1998 stamme und nicht mehr den verkehrlichen und gestalterischen Anforderungen entspreche. Darüber hinaus habe sich die vorhandene Gebäudesituation durch die Erweiterung des „Reisebüropavillons“ gegenüber der damaligen Planung geändert. Es sei daher notwendig, den damaligen Planungsstand zu überarbeiten und an den heutigen Bedarf anzupassen. Für die erste Planungsphase wurden Mittel in Höhe von 30.000 Euro mit der ersten Änderungsliste in den Entwurf des Haushaltsplans 2017 eingestellt.
Der unverzügliche Beginn der Planung ist erforderlich
Um mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2018 beginnen zu können, sei die Beantragung von Fördermitteln bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) bis zum 31. Mai 2017 erforderlich. Hierfür sei der unverzügliche Beginn der Planung erforderlich. Eine Finanzierung der ersten Planungsphase aus dem Haushaltsplan 2017 könnte erst nach erfolgter Genehmigung des Haushaltsplans 2017 erfolgen. Eine Antragstellung bis zum 31. Mai 2017 wäre damit ausgeschlossen.
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