Goslar. Zum Schutz der historischen Altstadt hat die Stadt Goslar auch in diesem Jahr ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper, Raketen, Knallkörper der Klasse II erlassen.
Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Breites Tor, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Claustorwall und Vititorwall - sowie in diesem Jahr erstmals auch in der Von-Garßen-Straße und der Schlüterstraße - ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt. Die Stadt Goslar erinnert an das durch einen Knallkörper in der Silvesternacht 2006 auf 2007 ausgelöste Feuer in der Altstadt im Bereich der Breiten Straße und Hagenwinkel. Damals kämpften 160 Einsatzkräfte gegen die Flammen. Die Stadt Goslar bittet daher alle Goslarer und Gäste um entsprechende Beachtung. Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 Abs. 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile. Auch an den Grenzen der Altstadt sollte Rücksicht genommen werden. Insbesondere im Bereich Nonnenweg, Claustorwall, Frankenberger Teich und am Breiten Tor kam es aufgrund verstärkten Abbrennens zu Beschwerden der Anlieger. Den Lageplan zum Feuerwerkverbot finden Sie hier.
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