Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel in gesamter Altstadt


| Foto: Stadt Goslar

Goslar. Die Stadt verbietet zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt und in manchen Ortsteilen.


Zum Schutz der historischen Altstadt hat die Stadt Goslar auch in diesem Jahr ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper, Raketen, Knallkörper) der Klasse II erlassen. Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Claustorwall, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Silvesterknaller, Raketen und Kleinfeuerwerke) wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt.

Die Stadt Goslar erinnert an das durch einen Knallkörper in der Silvesternacht 2006/07 ausgelöste Feuer in der Altstadt im Bereich der Breiten Straße/Hagenwinkel und bittet alle Goslarer und Gäste um entsprechende Beachtung.
Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Paragraph 23, Absatz 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.



Der gesamte Wortlaut des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper ist auf der Internetseite http://www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/bekanntmachungen sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Service-Center, Charley-Jacob-Straße, nachzulesen. Die Einhaltung des Verbotes wird von Mitarbeitern der Polizei in der Silvesternacht anhand von Kontrollgängen und Kontrollfahrten überwacht. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Insbesondere in den Grenzbereichen der Verbotszone am Nonnenweg, Claustorwall, Frankenberger Teich und am Breiten Tor wird um Rücksichtnahme gebeten.


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