Goslar. Bereits Mitte 2023 hatte das Niedersächsische Wirtschaftsministerium angekündigt, die bislang gewährte Förderung des Breitbandausbaus einzustellen. Dies bereitete der CDU im Landkreis Goslar große Sorge und es wurde eine Resolution im Kreistag angestrebt, damit sich der Landrat für eine weitere Förderung einsetzen möge. Durch weitere Entwicklungen in der Sache, hält die Kreisverwaltung dies allerdings nicht mehr für notwendig.
Wirtschaftsminister Olaf Lies hatte den Förderstopp im Juli vergangenen Jahres so begründet: „Die Förderung des Breitbandausbaus wurde aus den Mitteln des Masterplans Digitalisierung, der 2018 mit einer Milliarde ausgestattet wurde, realisiert. Daraus werden knapp 500 Millionen Euro in den Ausbau investiert und in den nächsten Jahren verbaut. Weitere Mittel waren für die Haushalte 2023 bis 2026 nicht vorgesehen. Die Haushaltssituation macht eine Fortsetzung nicht möglich." Ursächlich dafür seien die multiplen Krisen, die die Niedersächsische Landesregierung vor große Herausforderungen stellten.
Die Kreistagsfraktion der CDU in Goslar hatte deswegen eine Resolution angestrebt, damit sich der Landrat für eine Fortsetzung der Förderung einsetzt. Die CDU-Kreistagsabgeordnete Stefanie Hertrampf begründete dies so:
"Der Ausbau schnellen Internets gehört zu den verfassungsmäßigen Aufgaben des Staates bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Teilhabe zwischen Stadt und Land. Dieses Ziel ist durch den Stopp der Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen erheblich gefährdet, wenn die noch nicht über 3 mbit/s ausgebauten Regionen in Niedersachsen keine Chance mehr auf eine Ko-Finanzierung der Förderung des Bundes durch das Land haben. Das abrupte Ende der Förderung durch das Land stellt den Landkreis sowie seine Kommunen vor erheblichen Schwierigkeiten, schnelleres Internet in die Flächen zu bringen und ist ein erheblicher Strukturnachteil für den ländlichen Raum. Ein Niedersachsen der zwei Geschwindigkeiten gilt es unbedingt zu vermeiden. Daher ist die Fortführung der Förderung des Breitbandausbaus durch die Niedersächsische Landesregierung zwingend notwendig."
Kreisverwaltung beschwichtigt
Einer Stellungnahme der Kreisverwaltung ist zu entnehmen, dass der Landkreis Goslar weiterhin bestrebt sei, den Glasfaserausbau zu unterstützen und voranzutreiben, da die Breitbandversorgung über die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes und der Landkreise mit seinen kreisangehörigen Kommunen mitentscheiden werde.
Gegenwärtig würden die Schulen im Landkreis Goslar ausgebaut und mit direkten Glasfaseranschlüssen versorgt. Die Förderung sei dabei seitens des Bundes und des Landes Niedersachsen gesichert, da beide durch die vorliegenden Förderbescheide rechtsverbindliche Verpflichtungen eingegangen seien.
Als weiteren Schritt haben die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Goslar (bis auf die Stadt Seesen und Liebenburg) eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Giganetz GmbH geschlossen, um einen größtmöglichen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau zu initiieren. Dieser befände sich in der Phase der vorbereitenden Maßnahmen Richtung Umsetzung. Für die Stadt Seesen und die Gemeinde Liebenburg sei es nicht notwendig, der Kooperationsvereinbarung beizutreten, da in Seesen die Deutsche Glasfaser und in Liebenburg die Telekom Deutschland GmbH ihren eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben würden.
Seitens des Landkreises Goslar sei vorgesehen, nach Beendigung der eigenwirtschaftlichen Ausbautätigkeit der Unternehmen, die dann weiterhin unterversorgten Adressen in einem Markterkundungsverfahren zu sondieren und in ein erneutes Förderprojekt in den nächsten Jahren zu überführen. Erst dann sei die Bereitstellung von Fördermitteln sinnvoll, da zuvor die Ermittlung der grauen Flecken von der finalen Ausbautätigkeit der eigenwirtschaftlich agierenden Unternehmen abhängen würde.
Es werde trotz Sperre gefördert
Die aktuelle Situation der Förderung ergebe dabei jedoch folgendes Bild. Das Land Niedersachsen nimmt aufgrund der vielfältigen Kritik von Verbänden, Landkreisen sowie weiteren in Niedersachsen aktiven Institutionen die Förderung als Ko-Finanzierung zum Bundeprogramm für die nächsten Jahre wieder auf. Diesem positiven Paradigmenwechsel des Landes stehe die am 22. November 2023 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorerst verkündete haushaltswirtschaftliche Sperre jedoch nicht entgegen.
Das Bundesministerium der Finanzen habe zur Konkretisierung der erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre mitgeteilt, dass nur der Kernhaushalt, nicht aber Sondervermögen betroffen seien. Die Gigabitförderung 2.0 werde aber aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bestritten und falle somit nicht unter die Sperre. Entgegen der bisherigen Absage könnten damit Anträge aus dem aktuellen Förderaufruf weiterhin bewilligt werden. Auch Änderungsbewilligungen für etwaige Mehrbedarfe in Bestandsprojekten aus dem vorhergehenden Förderprogramm (Graue-Flecken-Förderprogramm 1.0) seien nicht von der Sperre betroffen.
Als Ergebnis für den Landkreis Goslar bedeute dies, den eigenwirtschaftlichen sowie den Ausbau der Schulen weiterhin intensiv zu begleiten und voranzutreiben. Erst im Anschluss würde sich mit einer gesicherten Basis ein erneuter Förderantrag für die nach dem eigenwirtschaftlichen Ausbau verbleibenden restlichen „grauen Flecken“ konzipieren und einreichen lassen.
"Vor diesem Hintergrund ist nach jetzigem Kenntnisstand aus Sicht der Verwaltung die Einbringung einer Resolution nicht erforderlich", so das Fazit der Verwaltung.
Über diese Stellungnahme werden sich die politischen Gremien nun weiter austauschen. Zunächst wird es Thema im Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Tourismus am 20. Februar sein.
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