Goslar. Der Winter zeigt aktuell Präsenz - Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt lassen auch die Gewässer zu Eis erstarren. Doch die Polizei warnt: Das Betreten von zugefrorenen Teichen, Seen und Bächen birgt weiterhin die Gefahr des Einbrechens. Das Eis ist trügerisch und es kann schnell zum lebensgefährlichen Einbruch kommen.
Auf ihrer Facebook-Seite warnt die Polizei Goslar deshalb:
Oftmals wirken Eisflächen sicher. Tatsächlich gibt es die Tragfähigkeit des Eises noch nicht her, dass Personen das Eis gefahrlos betreten können. In vielen Bereichen hält das Eis noch nicht einmal einen Hund.
Tipps der Feuerwehr bei Eiseinbruch:
Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr. Betretet nur Eisflächen, die dick genug (mindestens zehn bis 15 Zentimeter) sind.
Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten!
Wenn Ihr bereits auf dem Eis seid: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
Vorsicht ist nicht nur bei verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Prinzipiell solltet Ihr nur Gewässer betreten, die Ihr kennt.
Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen:
Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste), nicht zu weit hinaus wagen.
Seid vorsichtig ... und geht kein Risiko ein!
Wer aber zum Helfen die Eisfläche betritt, sollte sich unbedingt - am besten durch weitere Helfer - absichern und dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Gartenzäune, umgedrehte Tische oder Bänke, Türen) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage macht es leichter, die eingebrochene Person zu retten. Ein Hilfsmittel können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
Gerettete in warme Decken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen warmen alkoholfreie Getränke reichen.
Achtung
Innerhalb von drei bis vier Minuten in kaltem Wasser (drei bis vier Grad) erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter.
Daher ist die sofortige Alarmierung der Polizei unter der Rufnummer 110 oder der Feuerwehr unter der Rufnummer 112 lebenswichtig, denn die Einsatzkräfte gewährleisten schnelle Hilfe.
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