Gehölzschnitt muss bis Ende Februar abgeschlossen sein

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen nur schonende Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Der Frühling ist in Sicht und wie in jedem Jahr steht der Gehölzschnitt im Garten und der freien Landschaft an. Aus diesem Grund weist der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung auf die Beschränkung des Bundesnaturschutzgesetzes für den Schnitt von Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September hin.


Das auf den Stock setzen oder Abschneiden von Gehölzen müsse bis Ende Februar abgeschlossen sein und dürfe erst wieder ab Oktober erfolgen. In der Zwischenzeit dürfen an Gehölzen nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses durchgeführt werden. Dabei sei darauf zu achten, dass es zu keiner Störung von Vögeln beim Brüten oder Aufziehen der Jungen kommen darf.

Informationen rund um den fachgerechten Gehölzschnitt gibt es im Internet unter www.landkreis-goslar.de. Dort finde sich auch die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Goslar, die bei allen Maßnahmen an Bäumen, Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen, insbesondere außerhalb von bebauten Gebieten und des Waldes zu beachten sei. Für weitere Fragen stehen natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar zur Verfügung.


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