Goslar. Im Rahmen des Projekts KaiserPfalzQuartier ist auch der Bau einer Veranstaltungshalle geplant. Die Stadt will beziehungsweise soll sich mit 13,9 Millionen Euro daran beteiligen. Dagegen hat sich Widerstand formiert - im Rahmen eines Bürgerbegehrens haben sich ausreichend Stimmen gefunden, die einen Bürgerentscheid möglich machen könnten. Die Stadt Goslar bestätigt auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Gleichzeitig warnt man vor den möglichen Folgen, sollte sich die Stadt aus der Finanzierung zurückziehen.
Hinter dem Bürgerbegehren stehen Ratsfrau Anke Berkes (Gruppe GRÜNE PARTEI 42) und Detlef Vollheyde, ehemals Ratsherr der Bürgerliste für Goslar und Vienenburg. Für sie steht bereits fest: Im Frühjahr 2024 wird es zum ersten Bürgerentscheid in Goslar kommen. Mitinitiatorin Anke Berkes erklärt: „Mit 503 Listen mit über 4.880 Unterschriften von Goslarer Bürgerinnen und Bürgern senden wir ein klares Signal an die Verwaltungsspitze der Stadt Goslar: Die Goslarer Bürgerinnen und Bürger wollen über die Kostenbeteiligung der Stadt am Bau einer Stadthalle entscheiden", heißt es in einer Pressemeldung.
Verwaltungsausschuss muss noch prüfen
Die Stadt Goslar bestätigt zumindest den Eingang einer ausreichender Anzahl an Unterschriften. Eine Entscheidung stehe aber noch aus. "Am 11. Dezember hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Unterschriftenlisten mit 4.798 Signaturen an den Ersten Stadtrat Dirk Becker übergeben. Nach der Überprüfung der Wahlberechtigung durch die Stadt Goslar liegen 4.464 gültige Stimmen, und damit mehr als erforderlich, vor. Am 9. Januar 2024 entscheidet der Verwaltungsausschuss in einer Sondersitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens", berichtet Daniela Siegl, Pressesprecherin der Stadt Goslar.
Ist das Begehren zulässig, müsste der daraus folgende Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung erfolgen. "Er wird von der Stadt Goslar wie eine Wahl mit einer Stimmabgabe im Wahllokal oder per Brief organisiert und durchgeführt. Die Wahl wird voraussichtlich am Sonntag, 7. April 2024, sein und ist im Ergebnis für die Stadt Goslar bindend", erklärt Siegl.
Wer hat den Nutzen?
Die Initiatoren des Bürgerbegehens weisen in ihrer Pressemitteilung daraufhin, dass sich ihr Engagement nicht gegen die Umgestaltungspläne am Pfalzquartier selbst richten würde. Aber bei den Einzelprojekten solle darauf geachtet werden, was sie für die Stadtgesellschaft leisten können und wer letztlich den überwiegenden Nutzen am Bau der Veranstaltungshalle habe. Die Halle sei keinesfalls, in Größe und Ausstattung, ein gleichwertiger Ersatz für das Odeon - auch wenn dies gerne behauptet werde. Sie werde aktiv in Konkurrenz treten zu anderen Tagungsmöglichkeiten in der Stadt, ebenso zu den bisherigen Standorten des lebendigen und vielfältigen Kulturbetriebs. Und dabei seien die Perspektiven eines gut bespielbaren und mit viel finanziellen Mitteln gebauten Kulturmarktplatzes im Herzen der Stadt noch gar nicht entwickelt.
Für die Initiatoren des Bürgerbegehrens ist daher klar: "Wer den hauptsächlichen Nutzen einer letztlich für Tagungen und vergleichbaren Events geeigneten Zweckbaus als Hotelanbau hat, sollte auch die Kosten und die Risiken übernehmen. Sonst würde sich mit Recht aus Gründen der Gleichbehandlung die Frage stellen, warum die Stadt Goslar nicht auch das Tagungszentrum Achtermann beziehungsweise Tagungsangebote anderer Hotels ebenfalls fördert."
"Eine wichtige Investition für die Zukunft"
"Insbesondere mit Blick auf die sicher zu stellende Gemeinnützigkeit ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die Stadt Goslar an der Halle sowohl beim Bau als auch später im Betrieb beteiligt ist", betont hingegen die Stadt Goslar. In der Halle könne aufgrund der Multifunktionalität eine Vielzahl an Angeboten vorgehalten werden, von denen Besucher und Nutzer profitierten. Dazu zählten neben den wirtschaftlich ausgerichteten Veranstalterinnen und Veranstaltern rentierlicher Angebote insbesondere die Stadtgesellschaft selbst mit gemeinnützigen Nutzerformaten, zum Beispiel für unter anderem Schulen, Vereinen, Kreismusikschulen und Musikverbänden. "Die Stadt Goslar betrachtet die Investition in den Bau der Veranstaltungshalle als eine wichtige Investition für die Zukunft der Stadtentwicklung, der Wirtschaft, des Tourismus und der Stadtgesellschaft", betont Daniela Siegl.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben die Sorge, dass im Vorfeld einer möglichen Wahl versucht werde, die Chancen der Gesamtentwicklung des KaiserPfalzQuartiers, die man selbst teile, in Frage zu stellen, indem sie verknüpft werden sollen durch die Einzelfrage der finanziellen Förderung eines Einzelprojekts eines privaten Investors. „Aber ich hoffe, dass sich die Oberbürgermeisterin und ihre Verwaltung ihrer Verantwortung und Ihrer Objektivität bewusst sind und einer Spaltung der Goslarer Bürgerschaft entgegentreten.“
"Umsetzung des gesamten Projektes gefährdet"
Für die Stadt Goslar ist allerdings klar: "Ohne die städtische Beteiligung wird nach jetzigem Stand der Dinge die Halle nicht gebaut werden, unter Umständen ist die Umsetzung des gesamten Projektes KaiserPfalzQuartier gefährdet". Die Chancen der Gesamtentwicklung des KaiserPfalzQuartiers stünden unbestreitbar in einem direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Baus der Veranstaltungshalle. Bei dem Vorhaben handele es sich um den geplanten Bau eines Hotels, der Halle und einer Tiefgarage. Der Gebäudekomplex sei baulich miteinander im Sockelgeschoss und im Untergrund verbunden.
Der Planung sei das Ergebnis der Auslobung eines Architektenwettbewerbs durch die Tessner Real Estate. Inwieweit Bauherr und Architekt die Möglichkeit sehen und gewillt seien, von dem von vielen Seiten hoch gelobten Entwurf in Teilen abzuweichen, sei noch nicht absehbar. Aber die Sorge, dass bei einer fehlenden Beteiligung durch die Stadt Goslar das gesamte Entwicklungsvorhaben beendet werde, sei vorhanden und nicht unrealistisch. Zudem weist man darauf hin, dass die Veranstaltungshalle im Rahmen der vorangeschalteten Bürgerbeteiligung zur Entwicklung eines Städtebaulichen Zielkonzeptes auf Wunsch und durch Einwirken der Stadtgesellschaft anstelle eines Kunstmuseums in das Entwicklungskonzept durch den Bauherren aufgenommen worden sei.
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