Braunschweig. Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen Mann, der im September letzten Jahres in Goslar aus einem Auto heraus auf ein anderes geschossen haben soll. Wie das Landgericht in einer Presseankündigung berichtet, soll es sich bei dem Mann um einen unzufriedenen Freier einer Prostituierten gehandelt haben.
Der 34-jährige Angeklagte soll sich in den frühen Morgenstunden des 15. Septembers 2022 eine Prostituierte in ein von ihm geführtes Lokal bestellt haben. Zwischen beiden sei ein einstündiges Treffen zum Preis von 200 Euro vereinbart worden. Zu dem vereinbarten Treffpunkt habe sich die Prostituierte von einem Bekannten fahren lassen. Dabei seien beide von zwei weiteren Männern begleitet worden.
Freier will Geld zurück
Gleich zu Beginn des Treffens habe der Angeklagte der Zeugin das Geld gegeben. Danach habe eine Unterhaltung für die Dauer von etwa 45 Minuten stattgefunden. Die Nachfrage der Frau, ob der Angeklagte die letzten 15 Minuten noch für sexuelle Dienste nutzen wolle, habe er verneint. Kurz bevor die Stunde um gewesen sei, habe der Angeklagte sein Geld zurückverlangt, weil es zu keinem sexuellen Kontakt gekommen sei. Dies habe die Prostituierte abgelehnt.
Die Situation sei laut Darstellung der Anklage nunmehr zusehends angespannt gewesen und die Zeugin habe darum gebeten, abgeholt zu werden. Kurz nach Fahrtantritt hätten die vier Fahrzeuginsassen bemerkt, dass sie vom Angeklagten in seinem Auto verfolgt wurden. Während der Verfolgung habe der 34-Jährige eine Waffe gezogen und mindestens dreimal auf den vor ihm fahrenden Wagen geschossen. Zwei der Geschosse seien in die Heckklappe des Fahrzeugs eingedrungen.
Geld aus dem Autofenster geworfen
Der Angeklagte habe die Frau mehrfach am Telefon aufgefordert den Wagen anzuhalten und ihm sein Geld zurückzugeben. Aus Angst um ihr Leben hätten die Insassen des vorausfahrenden Autos beschlossen, das Geld in einer kleinen Umhängetasche zu verpacken und aus dem fahrenden Wagen zu werfen. Der Angeklagte habe die Personen dennoch weiterverfolgt. Der Mann habe zudem sein Fahrzeug gefahren, obwohl er infolge Alkoholeinwirkung und der Einwirkung berauschender Mittel nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei.
Der offizielle Tatvorwurf lautet unter anderem "räuberischer Angriff auf Kraftfahrer" und "räuberische Erpressung". Fortsetzungstermine sind für den 25. und 27. Oktober angesetzt.
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