Goslar. Der Boden ist aufgrund der anhaltenden Hitzewelle knochentrocken. Dennoch setzen sich regelmäßig Personen über das Grillverbot in öffentlichen Anlagen hinweg. Davon zeugen immer wieder verbrannte Stellen im Erdreich. Mit Blick auf die erhöhte Waldbrandgefahr weist die Stadt Goslar deshalb explizit darauf hin, dass offenes Feuer – dazu gehört auch Grillen – in öffentlichen Bereichen untersagt ist.
Das gilt nicht nur für Waldflächen oder den Waldrand, sondern genauso für Wiesen, beispielsweise am Herzberger Teich. Schon ein Funken reicht, um einen Flächenbrand zu entfachen. Die Stadtverwaltung wird die betroffenen Areale aus diesem Grund verstärkt kontrollieren. Autofahrer sollten außerdem darauf achten, ihr Fahrzeug nicht über brennbarem Material, etwa über trockenem Gestrüpp, abzustellen.
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