Grüne fordern Chancengleichheit bei der Wahlwerbung

von Nino Milizia


Die besten Straßenlaternen sind schnell vergriffen. Symbolfoto: Nick Wenkel
Die besten Straßenlaternen sind schnell vergriffen. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Goslar. Die Ratsfraktion der Grünen ist der Auffassung, dass Goslars Wahlwerbesatzung geändert werden solle. Die bisherige Satzung habe zu einigen Benachteiligungen geführt. Ein Beschlussvorschlag soll die Chancengleichheit wieder herstellen.


Wer zuerst kommt, malt zuerst. Ein altbekannter Leitspruch, der nur dann auf keinen Widerspruch trifft, wenn Fristen eingehalten werden. Geht es aber etwa um Plakatierungen im Wahlkampf und wenn dazu noch übereifrige Parteien bereits im Vorfeld die besten Werbeflächen ergattern, so sieht der aufrichtige Demokrat die Chancengleichheit gefährdet. In diesem Fall nimmt die Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion diese Rolle ein. Von einigen Parteien sei der konkrete Starttermin nicht eingehalten worden. Der Rest musste sich mit dem begnügen, was übrig blieb.

Im Beschlussvorschlag heißt es zusätzlich: "Des Weiteren ist es bei der inzwischen großen Anzahl von Parteien und Bewerbern grundsätzlich ein Problem aufgrund der Auflagen zur Gewährung der Verkehrssicherheit ausreichend Laternen für die Platzierung von Plakaten zu finden. Dies führte in der Vergangenheit dazu, das vereinzelt an exponierten Stellen, bis zu fünf Plakate an einer Laterne angebracht wurden, teilweise unter Nichteinhaltung der Mindesthöhe. In einigen Fällen wurde ein korrekt aufgehängtes Plakat bis an den Laternenkopf geschoben, was erhebliche Probleme bei der Entfernung bereitete."

Wahlwerbetafeln stellen oder Laternenanzahl pro Partei festlegen


Im Hinblick auf die sich vergrößernde Parteienlandschaft müssten nun Veränderungen her, schließlich sei nun mal auch die Altstadt von der Wahlwerbung ausgeschlossen. Die Grünen unterbreiten daher zwei Vorschläge:

1. Die Stadt Goslar stellt an bestimmten Stellen im Stadtgebiet und den Ortsteilen Wahlwerbetafeln auf. Für jeden Wahlbewerber wird Platz für zwei Plakate bereitgestellt.
2. Alternativ wird die Anzahl der an Laternen aufzuhängenden Plakate pro Partei/Bewerber auf eine bestimmte Anzahl, zum Beispiel 30, begrenzt.


In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung soll eine Vorberatung erfolgen.


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