"Grünpfeil"-Überwachung - Polizei erklärt richtiges Verhalten

Innerhalb von einer Stunde konnten die Polizisten vier Verstöße feststellen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Seesen. Am Donnerstag überwachten Beamte des Polizeikommissariates Seesen den Fahrzeugverkehr an den Seesener Lichtsignalanlagen, welche mit einem "Grünpfeil"versehen sind. In nur einer Stunde stellten die Ordnungshüter vier Verstöße fest und leiteten jeweils Bußgeldverfahren ein. Dies nimmt die Polizei zum Anlass, um über das richtige Verhalten an einer Ampel mit "Grünpfeil"zu informieren.


Immer wieder falle auf, dass es teilweise erhebliche Unsicherheiten bezüglich des richtigen Verhaltens an einer Ampel mit dem Zusatzschild "Grünpfeil" gebe, welches ausschließlich für Rechtsabbieger gilt. Korrekt verhalte sich, wer bei Rotlicht zunächst an der Haltelinie anhält. Die Phase des Stehens solle genutzt werden, um sich von einem gefahrlosen Abbiegen zu überzeugen, da vor dem Fahrzeug querende Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) nicht unbedingt mit einem abbiegenden Fahrzeug rechnen könnten/müssten. Erst wenn ein gefahrloses Abbiegen möglich sei, dürfe dieser Vorgang fortgesetzt werden.

Je nach örtlicher Gegebenheit setze das gefahrlose Abbiegen gegebenenfalls sogar ein nochmaliges Halten an der Sichtlinie voraus. Werde nicht angehalten, so sei ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig. Zusätzlich werde ein Punkt im Verkehrszentralregister gespeichert. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, oder gar einem Unfall, seien die Strafen wesentlich höher. Eine Verpflichtung zum Abbiegen bestehe übrigens, trotz "Grünpfeil", nicht. Man müsse in diesem Fall gegebenenfalls mit dem Unmut seines Hintermanns rechnen, der sich vielleicht sogar durch Hupen bemerkbar mache. In diesem Fall gilt: "Lassen Sie sich nicht drängeln und bewahren Sie die Ruhe. Streng genommen macht sich gar der Drängler "strafbar", indem er seine Warneinrichtung missbräuchlich nutzt", so die Polizei abschließend.


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