Harzklinik erhält Spezial-Zulassung für Schwerstverletzte


Foto:  Pressestelle Klinikum
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Die Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie in der Asklepios Harzklinik Goslar ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Hannover zur Versorgung Schwerstverletzter (VAV-Verfahren der Berufsgenossenschaften) nach Arbeitsunfällen zugelassen worden.


Grundlage für die Entscheidung ist demnach unter anderem die hohe fachliche Qualifikation der Mitarbeiter und die exzellente Ausstattung der Klinik. Unter anderem wurde der Landeplatz für Rettungshubschrauber aufwendig weiter modernisiert und beispielsweise mit neuem Geländer und Hightech-Lichtquellen ausgestattet und somit noch besser ausgeleuchtet. Die Asklepios Harzklinik in Goslar ist jetzt nicht nur Regionales Traumazentrum im TraumaNetzwerk Göttingen-Kassel, sondern auch wieder autorisiert, Schwer- und Schwerstverletzte nach einem Arbeitsunfall oder bestimmten anderen Unfällen (s.u.) stationär aufzunehmen und umfassend zu behandeln.

Dr. med. Thomas Peterson, Chefarzt der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungs- und Handchirurgie in der Harzklinik, sagt dazu: „Die Behandlung dieser Verletzten erfolgt in enger Abstimmung mit der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, mit der Gefäßchirurgie und der Anästhesie sowie ggf. unter Einbindung der neurochirurgischen Abteilung in Seesen. Die interdisziplinäre Versorgung ist im Haus 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche gewährleistet.“

Adelheid May, Geschäftsführerin der Harzkliniken GmbH, begrüßt die Zulassung: „Wir freuen uns darüber, dass nun eine Verlegung dieser Personen in andere Kliniken nicht mehr notwendig ist. Damit sind wir für die betroffenen Patienten in der Region nun noch besser aufgestellt, da sie davon erheblich profitieren.“

Bisher wurden solche Schwerstverletzten, die einen Arbeitsunfall oder bestimmte andere Unfälle erlitten hatten, zwar auch in der Harzklinik zur Erstbehandlung aufgenommen, sie mussten aber später für einen stationären Aufenthalt weiter in andere Krankenhäuser verlegt werden. Diese Weiterverlegung entfällt, da sie jetzt auch stationär bleiben dürfen. Unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen neben Arbeits- auch Schul- und Kindergartenunfälle, aber auch Unfälle im Rahmen des Studiums oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Chefarzt Dr. Peterson: „Dabei profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche von der erfolgten Spezial-Zulassung, da die meisten Frakturen am wachsenden Skelett dem Schwerstverletzungsverfahren zugeordnet werden und daher unter die Regelung fallen.“


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